Zuschlag 1413407: (23113) 805 Betrieb und Weiterentwicklung Energiedashboard BFE New

Publiziert am: 19. April 2024

Bundesamt für Energie BFE

Den Zuschlag erhält die Firma OWT (Swisscom Digital Technology SA). Sie überzeugt durch eine hervorragende Erfüllung der qualitativen Kriterien, insbesondere die eingereichten Unterlagen zu den Zuschlagskriterien ZK01 Erfahrung in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Data Science und ZK03 Ausbildung des Ansprechpartners. Zudem hatte die Firma OWT (Swisscom Digital Technology SA) das preislich günstigste Angebot eingereicht und erzielt so insgesamt die höchste Punktezahl und somit das vorteilhafteste Angebot.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Lots :
  • Lot 2:

    Data Science

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35 QUALITY ZK01 Erfahrung in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Data Science
32 PRICE ZK02 Angebotspreis
20 QUALITY ZK03 Ausbildung des Ansprechpartners
10 QUALITY ZK04 Weiterbildung in Datenwissenschaften
3 QUALITY ZK05 Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5B der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.

Berücksichtigte Anbieter

OWT (Swisscom Digital Technology SA), Lausanne
CHF 436,994

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 06.09.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 224 Tage

Datum des Zuschlags:

17.04.2024


Anzahl Angebote:

15


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch