Ausschreibung 1412113: (24106) 806 Technische Erneuerung von FKR 2024-2027 New

Publiziert am: 16. April 2024

Bundesamt für Strassen ASTRA

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist zuständig für den Betrieb und den Unterhalt des Verwaltungssystems von digitalen Fahrtschreiberkarten. Dies erfolgt mittels der eigens dafür entwickelten Fachanwendung «FKR», welche seit 2012 im produktiven Betrieb ist. Die Fachanwendung FKR hat das Ende des Lebenszyklus erreicht und soll durch ein neues System abgelöst werden, welches auf dem aktuellsten Stand der Technik aufgebaut ist.
Mit vorliegender Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, der die geforderten Leistungen im Bereich der technischen Erneuerung der Fachapplikation sowie deren Wartung und Support mit den nötigen fachlichen und technischen Kompetenzen erbringen kann.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 1 Monat
Ort:

Erfüllungsort sind die nachstehend genannten Adressen:
Erfüllungsort für Leistungen das System betreffend ist/sind:
- Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, RZ Fellerstrasse 15A, 3018 Bümpliz
- Bundesamt für Strassen ASTRA, Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen
Erfüllungsort für übrige Leistungen:
- Bundesamt für Strassen ASTRA, Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen

Zeit für Fragen: 0 Minuten
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. April 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Bezug der Systemdokumentationen
Die vollständige Systemdokumentation des aktuellen Systems FKR (siehe Pflichtenheft Tabelle 1 Ziffer 3.5) kann im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung gegen Vorlegen der Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 8) bezogen werden. Um die Unterlagen der Systemdokumentation beziehen zu können, ist die eigenhändig unterzeichnete und eingescannte Kopie der Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 8) per E-Mail an die Adresse gem. Ziffer 1.2 (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) zu schicken. In der E-Mail ist zudem eine persönliche E-Mail-Adresse (keine Info-Adresse) zu bezeichnen, an welche die Dokumente zugestellt werden sollen. Nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung erhalten Sie die Dokumente per E-Mail.

26. April 2024 Frist für Fragen

Es werden 2 schriftliche Fragerunden durchgeführt.
Eingabetermin 1 schriftliche Fragen: 26.04.2024
Eingabetermin 2 schriftliche Fragen: 14.05.2024

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

5. Juni 2024 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

7. Juni 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Oktober 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2037 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 PRICE ZK 01 Preisangebot
15 QUALITY ZK 02 Erfahrungen Projektteam
13 QUALITY ZK 03 Lösungskonzept
5 QUALITY ZK 04 Erfahrung in Migration von Datensätzen im parallelen Betrieb
10 QUALITY ZK 05 Zusammenarbeit und Gremien im Projekt
10 QUALITY ZK 06 Lösungsvorschlag für Einbindung Testautomatisierung BIT
2 QUALITY ZK 07 Erfahrung in der Open-Source-Entwicklung
15 QUALITY ZK 08 Präsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung in der Entwicklung und Implementierung einer Individualsoftware sowie Wartung, Weitentwicklung und Support einer Individualsoftware nach der Inbetriebnahme.
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in abgeschlossenen Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag zur Entwicklung einer Individualsoftware hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach.
Die 2 Referenzprojekte müssen jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
- Entwicklung und Inbetriebnahme einer Individualsoftware im Umfeld von Datenverarbeitung mit Kundenverwaltung und Bestellungs- sowie Verrechnungsfunktionalitäten
- Vergleichbare Komplexität der (Architektur, Umsystemen, Technologien, etc.) zum Beschaffungsgegenstand. Nachweis von mind. zwei komplexen Web-Service Schnittstellen zu externen Umsystemen (bi-direktionaler Datenfluss)
- vergleichbare Auftraggeberin (öffentliche Hand, Versicherungen, Grossunternehmungen o.ä.)
- Inbetriebnahme spätestens im Jahr 2019
- Mindestens ein Entwicklungsvolumen pro Referenz von 1'000 Personentagen (PT)
- Wartung, Weitentwicklung und Support der Individualsoftware
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 11, max. 2 A4 Seiten) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertretung sind zu nennen).

EK03
Bestätigung Bereitschaft Erfüllung Leistungen gemäss Pflichtenheft
Der Anbieter bestätigt, dass er die Bereitschaft hat, die im Pflichtenheft beschriebenen Leistungen gemäss den Anforderungen zu erfüllen, falls diese durch die Beschaffungsstelle ausgelöst werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK04
Personelle Ressourcen und Einhaltung Umsetzungsplanung
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichende Kapazitäten verfügt, damit die Umsetzungszeit unter Einhaltung aller Anforderungen (gemäss Meilensteinplanung des Pflichtenhefts Ziff. 3.7) eingehalten werden kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK05
Ansprechperson
Der Anbieter verfügt über eine Ansprechperson (single point of contact, SPOC), welcher die Projektleitung und die Koordination der Lieferantin während aller Projektphasen und der Betriebsphase wahrnehmen. Er/sie ist bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig und kann den Entscheid herbeiführen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertretung des SPOC / Stv. PL.

EK06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und liefern können.
Folgende Rollen sind als Schlüsselpersonen festgelegt:
• SPOC/Projektleiter/Koordinator (mündlich und schriftlich; GER Niveau C1)
• Business Analyst/Requirements Engineer (mündlich und schriftlich; GER Niveau C1)
• Lösungsarchitekt (mündlich und schriftlich; GER Niveau B2)
• UX-Spezialist (mündlich und schriftlich; GER Niveau B2)
Die Leistungserbringung in Personalunion (1 Person kann mehrere Rollen wahrnehmen) ist nicht zulässig.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe (Projekt- und Wartungs-, Weiterentwicklungs- und Supportvertrag) Anhang 12 und Anhang 13 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten zum Zeitpunkt der Eingabefrist über eine ISO Zertifizierung nach Standard 27001 verfügen.
Nachweis
Beilage Zertifikat.

EK11
Ausschluss Angebote Personalverleih
Der Anbieter bestätigt, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass Angebote unter Personalverleihbedingungen von dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Bestätigung Zusammenarbeit Dritte
Der Anbieter bestätigt, dass er mit weiteren durch das ASTRA beauftragten Dritten (z.B. Datenlieferanten, Anbieter Umsysteme, etc.) zusammenarbeiten wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Datenbearbeitung in der Schweiz bzw. einem Land mit vergleichbarem Datenschutzgesetz
Der Anbieter hat seinen Firmenhauptsitz in der Schweiz oder in einem Land, welches ein gemäss den Vorgaben des EDÖB vergleichbares Datenschutzgesetz wie die Schweiz aufweisen kann (* und **). Die Angaben hierzu sind unter folgenden Link ersichtlich:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/568/de
(* Die Beurteilung der Angemessenheit des Datenschutzes schliesst die Bekanntgabe von Personendaten nach der Richtlinie (EU) 2016/6807 mit ein.
** Die Beurteilung der Angemessenheit des Datenschutzes schliesst die Bekanntgabe von Personendaten gemäss einem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission, mit welchem die Angemessenheit des Datenschutzes nach der Richtlinie (EU) 2016/680 festgestellt wird, mit ein.)
Der Anbieter ist bereit, bei Bedarf eine entsprechende Datenschutzvereinbarung zu unterzeichnen.
Nachweis
Bestätigung des Anbieters.

EK14
Open-Source-Entwicklung
Die FKR Lösung bzw. das System soll ganz oder teilweise mit einer Open-Source-Lizenz bereitgestellt werden können, sofern die Bedarfsstelle in der Variantenwahl der Studie entscheidet, dass die entwickelte Software als Open-Source-Software (OSS) publiziert wird. Bei der Nutzung des FKR-Systems durch die Auftraggeberin sowie ihre Partner und Kunden dürfen keine Lizenzgebühren entstehen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Die Bedarfsstelle behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1412113 (24106) 806 Technische Erneuerung von FKR 2024-2027