Ausschreibung 1410481: (24029) 606 Personaleinsatzplanung für das BAZG (PEP-BAZG) New

Publiziert am: 10. April 2024

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

Beschaffung eines On-Premise-tauglichen und erprobten, containerisierbaren IT-Produkts zur Personaleinsatzplanung (PEP) zugunsten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), das selbst aus Microservices besteht und als Ganzes als Microservice auftritt.
Wartung und Software-Entwicklung: ggf. Erweiterung der Grundfunktionalität des beschafften IT-Produkts, Umsetzung der Schnittstellen zu Umsystemen, Support und Weiterentwicklung im Rahmen eines in einen nach SAFe gesteuerten Agile Release Train integrierten DevSecOps-Teams.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 1 Monat, 1 Woche
Ort:

Bern (CH)

Zeit für Fragen: 6 Tage, 21 Stunden
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. April 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

7. Mai 2024 Frist für Fragen

Fragerunde 1: 07.05.2024
Fragerunde 2: 21.05.2024

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

12. Juni 2024 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

19. Juni 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 COST ZK-C01 Total Cost of Ownership
24 QUALITY ZK-A01 Standardisierungsgrad
4 QUALITY ZK-A02 Projektvorgehen
4 QUALITY ZK-A03 Projektorganisation
4 QUALITY ZK-A04 Qualitätsmanagementleistungen
2 QUALITY ZK-A05 Integrationsleistungen
2 QUALITY ZK-A06 Ausbildungsleistungen und Wissenstransfer
12 QUALITY ZK-P01 Erfüllungsgrad
9 QUALITY ZK-P02 Laufzeit
9 QUALITY ZK-P03 Usability

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können und belegt dies mittels:
a) Umsatzzahlen der letzten drei (abgeschlossenen) Jahre, wobei der Gesamtjahresumsatz mind. 2 Mio. CHF beträgt.
b) Auszug aus dem Betreibungsregister.
Nachweisanforderung
a) Bestätigung unter Angabe der Jahresumsätze sowie
b) Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Eignungsnachweis b) ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von mindestens 2 Referenzen in den letzten 6 Jahren nach.
Die ausgewiesenen Projekte müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
a) Umfang und Komplexität jedes Projekts entsprechen einen MAXI-Releasetyp gemäss Anhang 07-002.
b) Das Projekt muss abgeschlossen worden sein.
c) Die ausgewiesenen Referenzprojekte müssen in einer der folgenden Branchen umgesetzt worden sein: öffentlicher Sektor (Bund, bundesnahe Betriebe, kantonale Verwaltungen, Blaulichtorganisationen), Unternehmungen der Privatwirtschaft in den Bereichen Logistik, Sicherheit, Gesundheitswesen, Spedition oder vergleichbar.
d) Der Betrieb eines der Systeme (von einem (1) der Referenzprojekte) erfolgt nicht beim Anbieter, sondern z.B. bei einem externen Provider oder beim Kunden selbst.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweisanforderung
Bestätigung sowie Angabe von Referenzen: Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang A01-02) einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.
Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen qualifizierten und gut ausgebildeten personellen Ressourcen (mindestens jedoch eine Ressource pro Rolle), Kompetenzstufe Professional, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Dies sind gemäss ICT-Berufen (https://www.berufe-der-ict.ch/) die nachfolgend aufgeführten personellen Ressourcen auf der Kompetenzstufe Professional oder höher:
Schlüsselpersonen bzw. Schlüsselrollen übergreifend:
• Projektleiter
•Scrum Master
Schlüsselpersonen bzw. Schlüsselrollen DevSecOps:
• DevSecOps-Engineer
Weitere Rollen:
• Business Analyst
• ICT-Architekt
• ICT-Requirements-Engineer
• Applikations-Entwickler
• ICT-Security-Spezialist
• ICT-Testmanager
• ICT-Test-Ingenieur
Nachweisanforderung
Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
Lebensläufe (Curriculum Vitae - CVs) der persönlichen Ressourcen, die durch den Anbieter in das Projekt eingesetzt werden, müssen übermittelt werden, einschliesslich Zertifikaten, Befähigungsnachweisen, Sprachniveaus etc.
Die übermittelte Dokumentation weist die Kriterien EK03 und EK05 nach.

EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweisanforderung
Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in Sprache Deutsch und Französisch (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in Sprache Deutsch erstellen und abliefern können. Die Sprachniveaus sind gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen definiert (https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/).
Sprachkenntnisse
a) Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (gem. EK03) und SPOC (EK04) einzusetzen, die über das Niveau C1 in deutscher Sprache verfügen.
b) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich mit Englischkenntnisse auf Niveau B2 kommunizieren können.
c) Sprachkenntnisse Personal im DevSecOps
Der Anbieter bestätigt, dass er für den DevSecOps Personal einsetzt, welches die Kommunikation auf Deutsch und Französisch mind. in Niveau B2 (mündlich) erbringen kann.
d) Sprachkenntnisse Personal bei der Ausbildung
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausbildungen einsetzt, welches die Kommunikation auf Deutsch, Französisch und Italienisch mind. in Niveau B2 (mündlich) erbringen kann.
Nachweisanforderung
Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
Lebensläufe (Curriculum Vitae - CVs) der persönlichen Ressourcen, die durch den Anbieter in das Projekt eingesetzt werden, müssen übermittelt werden, einschliesslich Zertifikaten, Befähigungsnachweisen, Sprachniveaus etc.
Die übermittelte Dokumentation weist die Kriterien EK03 und EK05 nach.

EK06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter Personensicherheitsprüfung (https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html) zu finden.
Nachweisanforderung
Bestätigung.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Der Auftraggeber kann bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit den Austausch von Schlüsselpersonen verlangen. Allfällige Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Ersatz von Schlüsselpersonen sind im Konflikteskalationsverfahren zu lösen. Der Auftraggeber kann zudem jederzeit gegen Bezahlung einer Einarbeitungspauschale in der Höhe von maximal 5 Arbeitstagen den Ersatz von Schlüsselpersonen verlangen. In diesem Fall müssen die Gründe für einen Ersatz nicht offengelegt werden.
Nachweisanforderung
Bestätigung.

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
• Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang 06-11 Rahmenvertrag; Anhang 06-21 Grundprojektvertrag; Anhang 06-31 DevSecOps-Vertrag.
Die AGB sind abrufbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweisanforderung
Bestätigung.

EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in Anhang 06 der Ausschreibungsunterlagen vorbehaltlos zu akzeptieren.
• Anhang 06-11 Rahmenvertrag;
• Anhang 06-21 Grundprojektvertrag;
• Anhang 06-31 DevSecOps-Vertrag.
Nachweisanforderung
Bestätigung.

EK10
IKT-Grundschutz
Der Anbieter bestätigt die Anerkennung und Einhaltung der IKT-Grundschutzvorgaben in der Bundesverwaltung gem. https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/sicherheitsvorgaben-bund/sicherheitsverfahren/grundschutz.html
Nachweisanforderung
Bestätigung.

EK11
IT-Sicherheit und Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Er verpflichtet sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden, für die korrekte Vertragserfüllung verfügbar gemachten oder bei ihnen entstandenen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um sicherheitsrelevante oder personenbezogene Daten handelt.
Es sind dabei alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Anforderungen und Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) einschliesslich Ausführungsverordnung, des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund (ISG; SR 128) und der Verordnung über die Informationssicherheit in der Bundesverwaltung und der Armee (ISV; SR128.1) einzuhalten.
Nachweisanforderung
Bestätigung.

EK12
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig.
Nachweisanforderung
Bestätigung sowie nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.

EK13
Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge und Werkverträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und persönlichen Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellen und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.).
Nachweisanforderung
Bestätigung.

EK14
Gesamtverantwortung Projekt
Der Anbieter bestätigt, die alleinige Gesamtverantwortung für das Projekt i. S. eines Generalunternehmers zu übernehmen; er wird alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Zu allenfalls seitens des Anbieters zugezogenen Dritten tritt der Auftraggeber in kein Vertragsverhältnis.
Nachweisanforderung
Bestätigung.

EK15
Schweizer Recht und Gerichtsstand
Der Anbieter akzeptiert, dass alle Verträge mit der Vergabestelle die Rechtswahl Schweizer Recht und den Gerichtsstand Bern vorsehen. Er bestätigt zudem, dass er in allen für die Leistungserbringung relevanten Verträgen mit Subunternehmern die Rechtswahl Schweizer Recht und einen Schweizer Gerichtsstand vorsehen wird. Der Anbieter legt die vorgesehenen Subunternehmer und auf Verlangen die entsprechenden Vertragsabschnitte in den zugehörigen Verträgen offen. Ein Wechsel bei den Subunternehmern ist nur mit vorgängiger Genehmigung der Vergabestelle zulässig.
Nachweisanforderung
Bestätigung unter Beilage einer Liste der Subunternehmer und der Verträge, die für die Erbringung der Leistung zur Anwendung kommen, mit der Angabe, dass diese Verträge eine Rechtswahl auf Schweizer Recht und einen Gerichtsstand in der Schweiz vorsehen.

EK16
Datenbearbeitung in der Schweiz
Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die Datenbearbeitung ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Jeglicher Zugriff vom Ausland auf die Daten ist zu verhindern. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Anbieter im Rahmen der Leistungserfüllung bearbeitet, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherung oder Randdaten.
Nachweisanforderung
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz unter Beilage eines Konzepts, wie der Anbieter diese Anforderung sicherstellt (Datenbearbeitungskonzept).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
• Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang 06-11 Rahmenvertrag; Anhang 06-21 Grundprojektvertrag; Anhang 06-31 DevSecOps-Vertrag.
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Eine Anpassung der Preise kann auf Ende des 3. Vertragsjahres verlangt werden und erfolgt im Umfang der Entwicklung des Schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise. Vgl. hierzu Ziffer 5.5.1. des Rahmenvertrages (Anhang 06-11 Rahmenvertrag).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1410481 (24029) 606 Personaleinsatzplanung für das BAZG (PEP-BAZG)