Ausschreibung 1409363: Elektronisches Archivsystem (eArchiv) New
Publiziert am: 15. April 2024
Swissgrid AG
Ziel des zu vergebenen Auftrages ist die Ablösung des bestehenden elektronischen Archivsystems durch ein zukunftsfähiges elektronisches Archivsystem inklusive neuer WORM-Speichersysteme. Die Beschaffung umfasst die Einführung des elektronischen Archivsystems inkl. WORM-Speicher, die Migration des bestehenden elektronischen Archivbestands in das neue elektronische Archivsystem, die Anbindung an Umsysteme und nachfolgend Betrieb, Support, Weiterentwicklung und Dienstleistungen für das offerierte elektronische Archivsystem über einen Gesamtzeitraum von 12 Jahren.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 1 Monat |
Ort: |
Alle Leistungen sind primär in eigenen Räumlichkeiten der Anbieterin (off-site) sowie ausschliesslich nach vorgängiger Vereinbarung bei Swissgrid in Aarau, Glattbrugg oder Oberengstringen (on-site) zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | 1 Woche, 6 Tage |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. April 2024 | Publikationsdatum | |
15. April 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen sind die im |
3. Juni 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
17. Mai 2024 | Frist für Fragen | Die Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegeben Frist für schriftliche Fragen ausschliesslich über die Ariba Event Messenger Funktion mit dem beigelegten Dokument "D1_Fragenkatalog" laufend eingereicht werden. |
7. Juni 2024 | Abgabetermin 23:59 | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, |
10. Juni 2024 | Offertöffnung | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, |
13. Januar 2025 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
30 | PRICE | ZK1 Preis |
38 | QUALITY | ZK2 Qualität und Umfang der angebotenen Leistungen |
2 | QUALITY | ZK3 Qualifikation der Projektleitung |
5 | QUALITY | ZK4 Nachhaltigkeit der Anbieterin |
5 | QUALITY | ZK5 Vorbehalte zum Vertrag |
20 | QUALITY | ZK6 Anbieterpräsentation |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
- EK1 Qualifizierung für die Warengruppe «Software und Wartung»
- EK2 Angaben zum Angebot
- EK3 Grundsätzliche Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“)
- EK4 Einsatz SPOC und Stellvertretung mit Sprachkompetenz Deutsch (mindestens C1)
- EK5 Referenzen für Einführung und Betrieb der offerierten Lösung
- EK6 Akzeptanz der SAP Fieldglass Nutzung
- TS1 Erfüllung der Anforderungen im Lastenheft und in den Beilagen
- TS2 Erfüllung der Muss-Kriterien
- TS3 Erfüllung der Anforderungen der definierten Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung
- TS4 Erfüllung der Vorgaben zum Supportstandort
- TS5 Erfolgreich umgesetzte ArchiveLink und CMIS-Schnittstelle
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
gemäss Ausschreibungsunterlagen
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und in der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Lohngleichheit für Mann und Frau und des Umweltrechts, sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
simap.ch
Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: 058 580 21 11
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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