Ausschreibung 1408695: NetApp 2024 New
Publiziert am: 10. April 2024
Obergericht des Kantons Zürich
Die vorliegende Ausschreibung umfasst den Ausbau- und die Ersatzbeschaffung für ein bestehendes NetApp MetroCluster Speichersystem. Zum Schutz bereits früher getätigter Investitionen, dem Fortbestand der bisherigen NetApp-Backuplösung und des vorhandenen technischen Know-hows bei der ausschreibenden Stelle soll der Ersatz durch ein NetApp-Produkt erfolgen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 3 Wochen, 6 Tage |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | 22 Stunden, 22 Minuten |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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10. April 2024 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. Mai 2024 | Frist für Fragen | Fragen sind bis spätestens zum obenstehenden Datum mit Bezug auf die entsprechenden Ziffern und Seitenzahlen des Pflichtenhefts bzw. dessen Beilagen über simap.ch zu stellen (später eingegangene Fragen werden nicht berücksichtigt). Es werden weder telefonische noch mündliche Anfragen in Bezug auf die Ausschreibung beantwortet. Rückfragen aller Art, welche nicht über die Kontaktstelle erfolgen, sind untersagt und haben keine Gültigkeit für diese Ausschreibung. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert und durch die ausschreibende Stelle bis spätestens am 08.05.2024 auf simap.ch publiziert. |
27. Mai 2024 | Abgabetermin 23:59 | Massgebend für den Zeitpunkt der Einreichung des Angebots ist das Datum des Poststempels. Angebote können ebenfalls persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung unter derselben Adresse abgegeben werden. Die persönliche Abgabe muss bei der Sourcing Partner AG mindestens 24 Stunden vor der Abgabe via E-Mail (beschaffung@sourcingpartner.ch) oder telefonisch (+41 31 721 33 01) angemeldet werden. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Der Anbieter ist für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Die Offerte muss vollständig und gemäss vorgegebenem Raster (siehe Ziffer 4.18 im Pflichtenheft) aufgebaut sein. Für die schriftliche Eingabe des Angebots wird zudem auf das Kapitel 4.5.1 im Pflichtenheft verwiesen. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte, nicht handschriftlich und rechtsgültig unterzeichnete Angebote oder solche, bei denen Unterlagen oder Beilagen fehlen, werden gestützt auf Art. 44 IVöB ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn vorgegebene Fragen-/ Leistungsverzeichnisse abgeändert werden. Fehlen bloss einzelne Nachweise oder Unterschriften, bleibt Ziffer 5.8 des Pflichtenhefts vorbehalten. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Spätestens nach dem Zuschlag wird allen Anbietern auf Verlangen Einsicht in das Offertöffnungsprotokoll gewährt (Art. 37 IVöB). |
3. Juni 2024 | Offertöffnung | Massgebend für den Zeitpunkt der Einreichung des Angebots ist das Datum des Poststempels. Angebote können ebenfalls persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung unter derselben Adresse abgegeben werden. Die persönliche Abgabe muss bei der Sourcing Partner AG mindestens 24 Stunden vor der Abgabe via E-Mail (beschaffung@sourcingpartner.ch) oder telefonisch (+41 31 721 33 01) angemeldet werden. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Der Anbieter ist für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Die Offerte muss vollständig und gemäss vorgegebenem Raster (siehe Ziffer 4.18 im Pflichtenheft) aufgebaut sein. Für die schriftliche Eingabe des Angebots wird zudem auf das Kapitel 4.5.1 im Pflichtenheft verwiesen. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte, nicht handschriftlich und rechtsgültig unterzeichnete Angebote oder solche, bei denen Unterlagen oder Beilagen fehlen, werden gestützt auf Art. 44 IVöB ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn vorgegebene Fragen-/ Leistungsverzeichnisse abgeändert werden. Fehlen bloss einzelne Nachweise oder Unterschriften, bleibt Ziffer 5.8 des Pflichtenhefts vorbehalten. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Spätestens nach dem Zuschlag wird allen Anbietern auf Verlangen Einsicht in das Offertöffnungsprotokoll gewährt (Art. 37 IVöB). |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
80 | PRICE | Angebotspreis inkl. MwSt. |
10 | QUALITY | Partnerschaften |
5 | QUALITY | Dead on Arrival (DOA) Prozess |
5 | QUALITY | Form des Angebotes |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Hirschengraben 15
8001 Zürich
Telefon: 031 721 33 01
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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