Ausschreibung 1408187: (24006) 104 VoteInfo 2025+

Publiziert am: 4. April 2024

Bundeskanzlei BK

«VoteInfo» ist eine Softwareapplikation («App»), welche über die Abstimmungen und Wahlen informiert. Sie enthält Abstimmungs- und Wahlinformationen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Mit den Erläuterungen und Erklärvideos von Bundesrat, Kantonen und Gemeinden kann vor den Abstimmungen und Wahlen informiert werden. Am Abstimmungs- und Wahlsonntag können die aktualisierten Zwischenergebnisse verfolgt werden.

Mit vorliegender Ausschreibung sollen der IT-Betrieb (auf Azure von MSCloud), die Wartung, der Support sowie die Weiterentwicklung der bestehenden Apps «VoteInfo» und «EFA Publish» inkl. der bestehenden Backendsysteme beschafft werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 3 Wochen, 1 Tag
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: 0 Minuten
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. April 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

26. April 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

27. Mai 2024 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

30. Mai 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Januar 2025 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2034 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 COST ZK 01 Gesamtkosten
15 QUALITY ZK 02 Flexibilität bei der Weiterentwicklung
35 QUALITY ZK 03 Award
20 QUALITY ZK 04 Leistungsgüte

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung sowie Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02a
Erfahrung App Entwicklung
Der Anbieter verfügt über Erfahrung im Aufgabenbereich der Entwicklung von nativen iOS und Android Apps.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung sowie Angabe von zwei Referenzen. Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 5) einzureichen.
Damit die Referenzprojekte als gültig bewertet werden können, haben sie folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Datum der Produktivsetzung der App nicht älter als 01.01.2019
2. Minimaler (Gesamt-)Umfang der Entwicklungszeit der App: 1000 Stunden während 6 Monaten
3. Produktive Laufzeit der App ab Datum der Produktivsetzung: mind. 12 Monate
Mindestens eine der Referenzen erfüllt ausserdem eine der folgenden Anforderungen (A und B unten), d.h.; insgesamt müssen beide Anforderungen (A und B) durch mind. eine Referenz erfüllt sein (es ist somit nicht notwendig, dass die Punkte A und B in einer Referenz erfüllt werden).
A. Die App-Infrastruktur ist nachweislich fähig zwei Mio. Pushmeldungen innerhalb von drei Minuten zu versenden.
B. der Betrieb der App erfolgt zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung durch den Anbieter.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK02b
Erfahrung Backend Entwicklung
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in den Technologien Java, Spring Boot, PostgreSQL und Docker für die Backend Entwicklung.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung sowie Angabe von so vielen Referenzprojekten, dass jede oben aufgeführte Technologie (z.B. "Java") in mindestens zwei Referenzprojekten (je nach Erfahrung des Anbieters, bedarf es zwischen zwei bis acht Referenzprojekten um das Kriterium zu erfüllen) vorhanden ist.
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 5) einzureichen.
Damit die Referenzprojekte als gültig bewertet werden können, haben sie neben den obenstehenden folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Projektabschluss nicht älter als 01.01.2020
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK02c
Erfahrung Microsoft Cloud
Der Anbieter verfügt über Erfahrung im Betrieb von Webanwendungen bzw. Apps auf Microsoft-Cloud.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung sowie Angabe von einer Referenz: Für das Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 5) einzureichen.
Damit das Referenzprojekt als gültig bewertet werden kann, hat es folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Datum der Produktivsetzung der Webanwendung bzw. App nicht älter als 01.01.2022
2. Produktive Laufzeit ab Datum der Produktivsetzung: mind. 6 Monate
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK02d
IT-Sicherheit & Datenintegrität
Der Anbieter verfügt über Erfahrung im Entwickeln und Sichern von Webanwendungen bzw. Apps welche Daten beinhalten, die einen hohen Schutzbedarf aufweisen und insb. hinsichtlich folgender Punkte optimal gesichert sind:
A) Zugangssicherheit (Schutz vor unerwünschtem Zugriff)
B) Publikationssicherheit (Nachvollziehbarkeit des berechtigten publizierenden Organs)
C) publizierte Informationen schützen (Schutz der Publikation vor Veränderung)
Das Referenzprojekt muss dahingehend erfolgreich sein, dass weder
- eine Störungen im Sinne von unberechtigten Zugriffen noch;
- ein Verfahren wegen Nichtnachvollziehbarkeit des publizierenden Organs noch;
- die Feststellung der unrechtmässigen Veränderung von Informationen eingetreten ist.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung sowie Angabe von einer Referenz: Für das Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 5) einzureichen.
Damit das Referenzprojekt als gültig bewertet werden kann, hat es folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Datum der Produktivsetzung der Webanwendung bzw. App nicht älter als 01.01.2019
2. Produktive Laufzeit ab Datum der Produktivsetzung: mind. 12 Monate
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK02e
Erfahrung föderale Strukturen
Der Anbieter weist nach, dass er Erfahrung hat in der Umsetzung von IKT-Projekten, in welchen die Projektmitglieder auf Auftraggeberseite in föderal organisierten Entitäten der Schweiz eingebunden sind.
Hier geht es darum, dass der Anbieter weiss, wie das Schweizer System funktioniert. Da die Schweiz da doch eher einzigartig ist, ist dies eminent wichtig um korrekt programmieren zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung sowie Angabe von zwei Referenzen: Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 5) einzureichen.
Damit die Referenzprojekte als gültig bewertet werden können, haben sie folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Datum der Produktivsetzung der Webanwendung bzw. App nicht älter als 31.12.2019
2. Mindestanforderung an die Projektmitglieder: mindestens zwei föderale Stufen im Sinn von Staatsebenen (z.B. Stufe 1 Bund und Stufe 2 Kanton)
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die eingesetzten Schlüsselpersonen französisch verstehen können.
Geforderte Sprachniveaus gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER):
deutsch: C1 oder höher
französisch: B2 oder höher
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter Personensicherheitsprüfung (https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html) zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Akzeptanz AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Die AGB sind abrufbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in Anhang 06 und 07 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Charakteristische Leistungen
Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind durch die Anbieterin selbst zu erbringen:
Weiterentwicklung, Wartung und Support der Apps (siehe auch Ziffer 3.4.2 des Pflichtenhefts).
Sie dürfen nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK11
IKT-Grundschutz
Der Anbieter bestätigt die Anerkennung und Einhaltung der IKT-Grundschutzvorgaben in der Bundesverwaltung gem. https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/sicherheitsvorgaben-bund/sicherheitsverfahren/grundschutz.html
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Informationssicherheit
Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Er verpflichtet sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden, für die korrekte Vertragserfüllung verfügbar gemachten oder bei ihnen entstandenen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um sicherheitsrelevante oder personenbezogene Daten handelt. Es sind dabei alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Anforderungen und Vorgaben über den Schutz von Cyberrisiken in der Bundesverwaltung (Cyberrisikenverordnung, CyRV, SR 120.73), des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1), des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund (ISG, SR 128) und der Informationsschutzverordnung (ISchV, SR 510.411) einzuhalten.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Open-Source-Entwicklung
Die Grundplattform für VoteInfo wird über eine Open-Source-Lizenz bereitgestellt werden. Der Quellcode muss für die Auftraggeberin und für potenzielle Partner einsehbar sein. Bei der Nutzung von VoteInfo durch die Auftraggeberin sowie ihre Partner und Kunden dürfen keine Lizenzgebühren entstehen. 
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung sowie begründeter Vorschlag zur Open-Source-Lizenz und zur Quellcode-Publikation.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
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Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das vorteilhafteste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundeskanzlei BK
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1408187 (24006) 104 VoteInfo 2025+