Zuschlag 1407659: Innosuisse Start-up Training

Publiziert am: 4. April 2024

Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung

Den Zuschlag erhält die Universität Bern, da das Angebot des Zuschlagsempfängers hinsichtlich der qualitativen Anforderungen wie auch durch den wirtschaftlich günstigsten Preis aller Angebote überzeugt.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 80400000: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
  • 80410000: Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 7:

    Das Modul 1,2 und 2a (CENTRAL) umfasst Motivations- und Sensibilisierungsveranstaltungen sowie andere Aktivitäten, die die Vernetzung und Zusammenarbeit innerhalb des Ökosystems fördern sollen.

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25 Leistungsgüte
10 Netzwerk Ökosystem
20 Modul 1.3 und 2.4 Innovationsgrad und Relevanz der eingereichten Konzepte (Fill the Gap)
15 Marketingskonzept
30 Gesamtpreis

Berücksichtigte Anbieter

Universität Bern, Bern
CHF 2,192,175 exkl. MwSt., Gesamtkosten über 5 Jahre exkl. MwSt. mit Boni

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 28.08.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 218 Tage

Datum des Zuschlags:

02.04.2024


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
Telefon: 0584616161
E-Mail-Adresse:  
startup@innosuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1407659 Innosuisse Start-up Training