Zuschlag 1407287: F24147 - Nacherfassung zu Geometriedaten zu geologischen Dokumenten
Publiziert am: 27. März 2024
Bundesamt für Landestopografie swisstopo, Landesgeologie
Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Den Zuschlag für die Option erhält die Firma GEOTEST AG, da sie als einzige aufgrund der bisher ausgeführten Arbeiten im Rahmen des Grundauftrages (Dienstleistungsauftrag Nr. 5703006742 vom 03.04.2023) zur Ersetzung der bestehenden Platzhaltergeometrien (v.a. 1x1- und 10x10-km-Flächenquadrate) durch die korrekten Geometriedaten in einem QGIS-Projekt bereits über die notwendigen Vorkenntnisse, Datengrundlagen und Fachinformationen verfügt sowie eigene QGIS-Plugins zur Erfüllung dieses Auftrages erstellt hat. Ein Anbieterwechsel wäre mit längeren Einarbeitungszeiten sowohl auf Seiten der Auftraggeberin wie auch der Auftragnehmerin und damit mit unverhältnismässig höheren Kosten, Zeitverlust, Bindung von Ressourcen und Folgerisiken wie Verlust des bisher aufgebauten Know-Hows für die Bundesverwaltung verbunden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
21.03.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus:
- Grundauftrag : CHF 161'429.00
- Option : CHF 44'250.00
Alle Preise inkl. MwSt. 7.7 resp. 8.1%
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Telefon: +41 58 469 01 11
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