Zuschlag 1402821: Ivanti MobileIron
Publiziert am: 11. März 2024
Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB kann ein Auftrag unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Schwellenwert ohne Ausschreibung freihändig vergeben werden. Die Mitarbeitenden der Kantonspolizei Bern werden für die Alarmierung (eAlarm) und zur Unterstützung der täglichen Arbeit mit einem Smartphone der Marke Apple ausgerüstet. Für die Anbindung an unsere ICT-Systeme sowie zur Sicherstellung des Datenschutzes müssen diese Ge-äte durch ein Enterprise Mobility Management Tool (EMM) verwaltet werden. Eine Analyse des weiteren Vorgehens anfangs 2024 ergab, dass ein Wechsel des EMM-Tools zu Microsoft Intune, wie es das KAIO Ende 2023 machte, für die Kantonspolizei Bern aktuell keine Lösung ist und wir weiterhin das Produkt Ivanti MobileIron einsetzen müssen. Die Kantonspolizei hat mit hohem personellem und finanziellem Aufwand alle iOS Geräte von der bestehenden Lösung auf die von der Swisscom bereitgestellte EMM migriert. In der Zwischenzeit wurden diverse neue Applikationen eingeführt, welche Anpassungen an der IT Netzwerkinfrastruktur erforderten (Rialto, eAvanti, etc.). Ein Wechsel des Anbieters und des damit verbundenen Neuaufbaus einer EMM Umgebung würde zu substanziellen Mehrkosten (einmalig rund CHF 512'00), welche für die Anpassung der Netzwerkinfrastruktur anfallen sowie ein erheblicher interner Aufwand von ca. 2.8 Personenjahre welche die Migration verursachen wird, führen. Ein Anbieterwechsel würde somit zu erheblichen Mehrkosten führen. Es gelangt daher der Ausnahmegrund gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB 2019 zur Anwendung.
Der bestehende Vertrag für den Betrieb der EMM-Instanz der Kantonspolizei Bern wurde durch das Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO), im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung, mit der Swisscom abgeschlossen. Am 30. Oktober 2023 Informierte das KAIO die Kantonspolizei Bern, dass dieser Vertrag per 31. Dezember 2023 ausläuft und nicht erneuert wird. Auf Grund der hohen Dringlichkeit, wurde der Vertrag am 27.11.2023 in einem freihändigen Verfahren für ein Jahr mit der Swisscom (Schweiz) AG abgeschlossen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
11.03.2024
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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