Ausschreibung 1400935: CoC Mobile GSM-R / Devices & Spezialtätigkeiten New
Publiziert am: 25. April 2024
SBB AG Einkauf Infrastruktur
Die SBB sucht eine Anbieterin, für die Services „Bereitstellung mobiler Endgeräte und mobiler Abos“
Im Weiteren ist der Betrieb einer Hotline (1st & 2nd Level Support) für die Benutzer der GSM-R Endgeräte und Services anzubieten.
Aufgrund der Wichtigkeit der mobilen Kommunikation muss bei der SBB die Abo und Gerätebewirtschaftung wirtschaftlich, effizient und qualitativ hochwertig sein. Die Anbieterin muss deshalb auf das dynamische Umfeld flexibel reagieren und die Dienstleistungen kontinuierlich und ohne Qualitätseinbussen erbringen können.
Das Produkte- und - LifeCycle Management sowie die strategische Beschaffung verbleiben bei der SBB AG (Bestimmung von angebotenen Services, Gerätetypen, Konditionen und Anbieter).
Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für diese Spezialtätigkeiten für 4 Jahre mit der Möglichkeit diesen 1-mal um 2 Jahre zu verlängern.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 4 Wochen, 1 Tag |
Ort: |
ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | 4 Tage, 6 Stunden |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. April 2024 | Publikationsdatum | |
25. April 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
4. Juni 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
10. Mai 2024 | Frist für Fragen | None |
4. Juni 2024 | Abgabetermin 17:30 | Das Angebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und 1-fach auf USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen: SBB Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform. Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (einkauf.telecom@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 04.06.2024 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email (einkauf.telecom@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. Zu spät eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. |
12. Juni 2024 | Offertöffnung | Das Angebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und 1-fach auf USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen: SBB Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform. Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (einkauf.telecom@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 04.06.2024 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email (einkauf.telecom@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. Zu spät eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. |
1. September 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
40 | PRICE | ZK 1: Preis |
15 | QUALITY | ZK 2: Betrieb Geräte |
15 | QUALITY | ZK 3: Support & Service Level Agreement |
5 | QUALITY | ZK 4: Rollout Vorhaben |
10 | QUALITY | ZK 5: Unterstützende Prozesse |
5 | QUALITY | ZK 6: Räumlichkeiten & Infrastruktur |
10 | QUALITY | ZK 7: Effizienzsteigerung |
Zulassungsbedingungen
sind nicht zugelassen
EK-1: Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung
EK-2: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK-3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
EK-4: Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems
EK-5: Kommunikation in Deutsch, Französisch und Italienisch
EK-6: Bestätigung der Service-Organisation in der Schweiz
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
AGB SBB für Dienstleistungsaufträge (AGB-D), Ausgabe März 2023
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
Telefon: 0000
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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