Ausschreibung 1399105: (24051) 609 Point of Information – Digital Signage

Publiziert am: 23. Februar 2024

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Derzeit wird digital Signage durch einige Bundesämter selber beschafft und eingesetzt. Das hat die Auswirkung, dass die aktuell eingesetzten Lösungen unterschiedlich sind und nicht amtsübergreifend, standardisiert genutzt werden können. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT sucht für die Bereitstellung eines Marktangebotes im Kontext digital Signage eine Lösung. Diese soll die Bedürfnisse für die Anzeige, den Konsum und die Erstellung von digitalen Inhalten abdecken.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Campus Meielen, Eichenweg 1, 3003 Bern.
Gemäss definierten Standorten für die Leistungserbringung (ganze Schweiz).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 30210000: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Februar 2024 Publikationsdatum
23. Februar 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

7. März 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

3. April 2024 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

9. April 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Oktober 2024 Geplanter Projektstart
30. September 2034 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 PRICE ZK 1 Preis
35 QUALITY ZK 2 Anbieterpräsentation (Erfüllung der Use Cases)
15 QUALITY ZK 3 Entwicklung und Innovation
3 QUALITY ZK 4 Benutzeroberfläche CMS
8 QUALITY ZK 5 Systemmonitoring
2 QUALITY ZK 6 Technisches Logging
3 QUALITY ZK 7 Funktionalitäten: Player (Displays und Tablets)
3 QUALITY ZK 8 Garantie Mediaplayer
1 QUALITY ZK 9 Garantie Monitore

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) sowie Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von drei voneinander unabhängigen Referenzen in den letzten fünf Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) sowie Angabe von Referenzen: Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 3) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen qualifizierten und gut ausgebildeten personellen Ressourcen (mindestens jedoch eine Ressource pro Rolle), Kompetenzstufe Senior in der Einführungsphase, Professional bei laufenden Projekten und dem Betrieb, um den Auftrag wie im Lastenheft umschrieben, erfüllen zu können. Dies sind gemäss ICT-Berufen (https://www.berufe-der-ict.ch/) die nachfolgend aufgeführten personellen Ressourcen auf der Kompetenzstufe Professional oder höher:
- Projektleiter
- ICT-Requirements-Engineer
- ICT-System-Engineer
- ICT Account Manager
- ICT-Trainer
- Applikations-Entwickler
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Anbieter welcher Personal entweder direkt oder via Subunternehmer vor Ort bereitstellen kann und in der Schweiz mindestens eine rechtliche Niederlassung (Firmensitz) hat.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC in Spalte G "Bemerkungen des Anbieters".

EK05
Sprachkenntnisse
Der Anbieter bestätigt, dass die für diesen Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden die Deutsche Sprache (mündlich und in einer weiteren Sprache (Englisch) schriftlich) beherrschen.
Projektergebnisse und Dokumentationen können somit in Deutscher Sprache erstellt und abliefert werden.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).

EK06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter Personensicherheitsprüfung (https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html) zu finden.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Lastenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe: September 2016 Stand: Januar 2024)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhängen Nr. 15 - 18 des Lastenhefts.
Die AGB sind abrufbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).

EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang Nr. 9 des Lastenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).

EK10
Charakteristische Leistungen
Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind durch die Anbieterin selbst zu erbringen:
LP1: Konzeption
LP2: Lieferung / Integration / Einführung
LP3: Migration
LP11: Consulting, Entwicklung, Innovation
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) und Deklaration unter Angaben Subunternehmer im Anhang 1, Angaben zum Anbieter.

EK11
IKT-Grundschutz
Der Anbieter bestätigt die Anerkennung und Einhaltung der IKT-Grundschutzvorgaben in der Bundesverwaltung gem. https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/sicherheitsvorgaben-bund/sicherheitsverfahren/grundschutz.html
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).

EK12
IT-Sicherheit und Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Sie verpflichten sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden, für die korrekte Vertragserfüllung verfügbar gemachten oder bei ihnen entstandenen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um sicherheitsrelevante oder personenbezogene Daten handelt. Es sind dabei alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Anforderungen und Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) einschliesslich Ausführungsverordnung, der Verordnung über den Schutz von Cyberrisiken in der Bundesverwaltung (Cyberrisikenverordnung, CyRV, SR 120.73) und der Informationsschutzverordnung (ISchV, SR 510.411) einzuhalten.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).

EK13
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subunternehmer über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) sowie nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat (Bescheinigung des Prüfzeichens einer akkreditierten Zertifizierungsstelle z. B. SQS, TÜV Süd).

EK14
Testgeräte
Der Anbieter bestätigt, dass er auf Verlangen der Auftraggeberin, innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Mitteilung der Auftraggeberin kostenlos je 1 Testgerät je Artikel in der Konfiguration gemäss Ausschreibungsunterlagen und die Systemrelevanten Lizenzen und Zugriffe, während einer Zeitspanne von 100 Arbeitstagen zur Verfügung stellen wird. Dies gilt sowohl für die angebotenen Geräte als auch für Testgeräte im Falle von Nachfolgemodellen. Für Schäden an den Testgeräten bei sachgerechter Behandlung wird keine Haftung übernommen.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Abrufbar unter https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/themen/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1399105 (24051) 609 Point of Information – Digital Signage