Ausschreibung 1399003: (24050) 620 Red Hat Dienstleistungen

Publiziert am: 29. Februar 2024

Gesamte Bundesverwaltung

Das BBL, als ausschreibende Stelle, sucht max. 4 fachlich versierte Partner pro Los, welche die gesamte BV im Red Hat Umfeld unterstützen können.
Der Fokus der Anforderungen für die Erfüllung verschiedener Aufgaben (Leistungsarten) liegt auf den Fähigkeiten, Erfahrungen und Ressourcen der zukünftigen Partner.
Mit vorliegendem Beschaffungsvorhaben werden vier Lose vergeben.
Lose 1 bis 3
Der Inhalt dieser Lose ist der Bezug von einzelnen Rollen zwecks Unterstützung bei den einzelnen Bedarfsstellen (exkl. BIT).
Los 4
Der Geltungsbereich des Loses beschränkt sich ausschliesslich auf Vorhaben des BIT. Erbracht werden die Leistungen, ohne dass spezifische Rollen abgefragt werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

In der Regel bei der betreffenden Bedarfsstelle im Raum Bern. Abweichende Regelungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
Nach Absprache (die konkreten Anforderungen sind erst zum Zeitpunkt des Abrufs der Leistungen bekannt) kann das Personal des Leistungserbringers die Leistungen teilweise oder vollständig Off-Site (ausserhalb der Räumlichkeiten der BV) erbringen, womit für bestimmte Abrufe auch ein Offshoring/Nearshoring-Modell möglich wäre. Die Anwesenheit in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle kann durch die Projektleitung bei Bedarf (bspw. PI Plannings, Workshops, Review Meetings, etc.) angeordnet werden.
Soweit Dienstleistungen aus dem Ausland erbracht und dabei personenidentifizierende Daten bearbeitet werden, dürfen diese aufgrund der aktuellen technischen Rahmenbedingungen nur in Ländern erfolgen, die im Anhang 1 der Datenschutzverordnung (DSV, SR 235.11) mit * (1 Stern) oder ** (2 Sterne) aufgeführt sind, da diese Länder bei der Bearbeitung von Personendaten ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten, das mit demjenigen in der Schweiz vergleichbar ist.
Durch den Leistungserbringer ist zwingend ein SPOC einzusetzen, welcher die Koordination sicherstellt. Dieser SPOC muss mit den Bedarfsstellen in Deutsch kommunizieren können. Dies gilt - nicht nur - aber vor allem auch bei Offshoring/Nearshoring-Modellen. Bei Verhinderung des SPOC ist sein Stellvertreter anwesend.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Architekt und Consultant
    8'000 Tage
    Q3/2024 – Q3/2029
    4 Zuschlagsempfänger

  • Lot 2:

    Projektleiter
    5'000 Tage
    Q3/2024 – Q3/2029
    4 Zuschlagsempfänger

  • Lot 3:

    Betrieb und Data Scientist
    2'000 Tage
    Q3/2024 – Q3/2029
    4 Zuschlagsempfänger

  • Lot 4:

    DevOps Leistungen
    6'000 Tage
    Q3/2024 – Q3/2029;
    4 Zuschlagsempfänger

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Februar 2024 Publikationsdatum
29. Februar 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

15. März 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

12. April 2024 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

18. April 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Architekt und Consultant 8'000 Tage Q3/2024 – Q3/2029 4 Zuschlagsempfänger
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Einzelverträge können maximal für 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65 ZK01 Qualität
30 ZK02 Preis
5 ZK03 Nachhaltigkeit

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Projektleiter 5'000 Tage Q3/2024 – Q3/2029 4 Zuschlagsempfänger
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Einzelverträge können maximal für 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65 ZK01 Qualität
30 ZK02 Preis
5 ZK03 Nachhaltigkeit

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 2 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Betrieb und Data Scientist 2'000 Tage Q3/2024 – Q3/2029 4 Zuschlagsempfänger
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Einzelverträge können maximal für 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65 ZK01 Qualität
30 ZK02 Preis
5 ZK03 Nachhaltigkeit

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: DevOps Leistungen 6'000 Tage Q3/2024 – Q3/2029; 4 Zuschlagsempfänger
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Einzelverträge können maximal für 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65 ZK01 Qualität
30 ZK02 Preis
5 ZK03 Nachhaltigkeit

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

Los 1:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können und bestätigt die Gültigkeit seiner Unterschriften.
Nachweis
a) Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Dieser Eignungsnachweis (a) ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
b) Auszug aus dem Handelsregister, aus dem ersichtlich ist, dass die unterzeichnenden Personen zeichnungsberechtigt sind. Für Schweizer Unternehmen reicht der PDF-Auszug aus dem kantonalen Handelsregister, bei ausländischen Anbietern ein Auszug aus dem entsprechenden Handelsregister (o.ä). Allfällige Vollmachten sind ebenfalls gemäss Ziffer 6.2 des Pflichtenhefts beizulegen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit Red Hat Produkten.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung von Red Hat Produkten
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.

EK03 Profil Senior Architekt
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 5 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT Architektur gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 3 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.

EK04 Profil Senior Consultant
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 5 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Consulting gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 3 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.

EK05 Profil Expert Architekt
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist 1 Person nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen kann.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Personen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Die angebotene Person erfüllt die folgenden Anforderungen:
• 7 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT Architektur gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 4 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.

EK06 Profil Expert Consultant
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist 1 Person nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen kann.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Personen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Die angebotene Person erfüllt die folgenden Anforderungen:
• 7 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Consulting gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 4 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.

EK07 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der SPOC und sein Stellvertreter können beide in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren (mindestens Level C1) (vgl. Pflichtenheft, Ziffer 8.2.2).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC und seines Stellvertreters.
Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse des SPOC und seines Stellvertreters.

EK08 Sprachkenntnisse der eingesetzten Personen (Schlüsselpersonen)
Der Anbieter ist bereit, Personen einzusetzen, die in deutscher oder französischer sowie in englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer sowie englischer Sprache erstellen (Deutsch oder Französisch mindestens Level C1, Englisch mindestens Level B2) und abliefern können.
Nachweis
Muttersprache: schriftliche Bestätigung.
Fremdsprache: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse.
• letztes Diplom einer höheren Schule
oder
• anhand Sprachdiplom gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (oder Online-Nachweis Migros Klubschule (http://test.klubschule.ch/sprachtest.aspx))
oder
• Arbeitserfahrung von mindestens 24 Monaten im fremdsprachigen Raum, in der jeweiligen Sprache, mittels Arbeitszeugnissen
Der Anhang 08a ist auszufüllen und die Nachweise sind beizulegen.

EK09 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Rahmenvertrages in Anhang 09 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Verantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er
• die volle Ergebnisverantwortung und Haftung, auch für allfällig beigezogene Subunternehmen, für die jeweiligen Aufträge übernimmt.
• zur Kenntnis genommen hat, dass Angebote unter Personalverleihbedingungen von dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14 Leistungserbringung vor Ort
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Tätigkeiten nach Bedarf des Auftraggebers vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz und ohne zusätzliche Verrechnung zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15 Zertifizierung
Der Anbieter verfügt über die geforderte Red Hat Zertifizierung.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Der Offerte ist das gültige Zertifikat Premier-Status oder Advanced-Status beizulegen.

Los 2:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können und bestätigt die Gültigkeit seiner Unterschriften.
Nachweis
a) Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Dieser Eignungsnachweis (a) ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
b) Auszug aus dem Handelsregister, aus dem ersichtlich ist, dass die unterzeichnenden Personen zeichnungsberechtigt sind. Für Schweizer Unternehmen reicht der PDF-Auszug aus dem kantonalen Handelsregister, bei ausländischen Anbietern ein Auszug aus dem entsprechenden Handelsregister (o.ä). Allfällige Vollmachten sind ebenfalls gemäss Ziffer 6.2 des Pflichtenhefts beizulegen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit Red Hat Produkten.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung von Red Hat Produkten
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.

EK03 Profil Senior Projektleiter
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 5 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich Projektleitung/-management gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 3 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.

EK04 Profil Expert Projektleiter
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist 1 Person nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen kann.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Personen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Die angebotene Person erfüllt die folgenden Anforderungen:
• 7 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT Architektur gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 4 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.

EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der SPOC und sein Stellvertreter können beide in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren (mindestens Level C1) (vgl. Pflichtenheft, Ziffer 8.2.2).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC und seines Stellvertreters.
Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse des SPOC und seines Stellvertreters.

EK06 Sprachkenntnisse der eingesetzten Personen (Schlüsselpersonen)
Der Anbieter ist bereit, Personen einzusetzen, die in deutscher oder französischer sowie in englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer sowie englischer Sprache erstellen (Deutsch oder Französisch mindestens Level C1, Englisch mindestens Level B2) und abliefern können.
Nachweis
Muttersprache: schriftliche Bestätigung.
Fremdsprache: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse.
• letztes Diplom einer höheren Schule
oder
• anhand Sprachdiplom gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (oder Online-Nachweis Migros Klubschule (http://test.klubschule.ch/sprachtest.aspx))
oder
• Arbeitserfahrung von mindestens 24 Monaten im fremdsprachigen Raum, in der jeweiligen Sprache, mittels Arbeitszeugnissen
Der Anhang 08a ist auszufüllen und die Nachweise sind beizulegen.

EK07 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Rahmenvertrages in Anhang 09 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Verantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er
• die volle Ergebnisverantwortung und Haftung, auch für allfällig beigezogene Subunternehmen, für die jeweiligen Aufträge übernimmt.
• zur Kenntnis genommen hat, dass Angebote unter Personalverleihbedingungen von dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Leistungserbringung vor Ort
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Tätigkeiten nach Bedarf des Auftraggebers vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz und ohne zusätzliche Verrechnung zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Zertifizierung
Der Anbieter verfügt über die geforderte Red Hat Zertifizierung.
Nachweis
Der Offerte ist das gültige Zertifikat Premier-Status oder Advanced-Status beizulegen.

Los 3:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können und bestätigt die Gültigkeit seiner Unterschriften.
Nachweis
a) Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Dieser Eignungsnachweis (a) ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
b) Auszug aus dem Handelsregister, aus dem ersichtlich ist, dass die unterzeichnenden Personen zeichnungsberechtigt sind. Für Schweizer Unternehmen reicht der PDF-Auszug aus dem kantonalen Handelsregister, bei ausländischen Anbietern ein Auszug aus dem entsprechenden Handelsregister (o.ä). Allfällige Vollmachten sind ebenfalls gemäss Ziffer 6.2 des Pflichtenhefts beizulegen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit Red Hat Produkten.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung von Red Hat Produkten
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.

EK03 Profil Professional Betrieb
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 3 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Engineering oder ICT Betrieb gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 18 Monate Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.

EK04 Profil Senior Data Scientist
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 5 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich Data Analyse oder Business Analyse gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 3 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.

EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der SPOC und sein Stellvertreter können beide in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren (mindestens Level C1) (vgl. Pflichtenheft, Ziffer 8.2.2).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC und seines Stellvertreters.
Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse des SPOC und seines Stellvertreters.

EK06 Sprachkenntnisse der eingesetzten Personen (Schlüsselpersonen)
Der Anbieter ist bereit, Personen einzusetzen, die in deutscher oder französischer sowie in englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer sowie englischer Sprache erstellen (Deutsch oder Französisch mindestens Level C1, Englisch mindestens Level B2) und abliefern können.
Nachweis
Muttersprache: schriftliche Bestätigung.
Fremdsprache: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse.
• letztes Diplom einer höheren Schule
oder
• anhand Sprachdiplom gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (oder Online-Nachweis Migros Klubschule (http://test.klubschule.ch/sprachtest.aspx))
oder
• Arbeitserfahrung von mindestens 24 Monaten im fremdsprachigen Raum, in der jeweiligen Sprache, mittels Arbeitszeugnissen
Der Anhang 08a ist auszufüllen und die Nachweise sind beizulegen.

EK07 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Rahmenvertrages in Anhang 09 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Verantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er
• die volle Ergebnisverantwortung und Haftung, auch für allfällig beigezogene Subunternehmen, für die jeweiligen Aufträge übernimmt.
• zur Kenntnis genommen hat, dass Angebote unter Personalverleihbedingungen von dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Leistungserbringung vor Ort
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Tätigkeiten nach Bedarf des Auftraggebers vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz und ohne zusätzliche Verrechnung zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Zertifizierung
Der Anbieter verfügt über die geforderte Red Hat Zertifizierung
Nachweis
Der Offerte ist das gültige Zertifikat Premier-Status oder Advanced-Status beizulegen.

Los 4:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können und bestätigt die Gültigkeit seiner Unterschriften.
Nachweis
a) Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Dieser Eignungsnachweis (a) ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
b) Auszug aus dem Handelsregister, aus dem ersichtlich ist, dass die unterzeichnenden Personen zeichnungsberechtigt sind. Für Schweizer Unternehmen reicht der PDF-Auszug aus dem kantonalen Handelsregister, bei ausländischen Anbietern ein Auszug aus dem entsprechenden Handelsregister (o.ä). Allfällige Vollmachten sind ebenfalls gemäss Ziffer 6.2 des Pflichtenhefts beizulegen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.

EK02 Erfahrung Red Hat Enterprise Linux
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit dem Produkt Red Hat Enterprise Linux.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung einer Red Hat Enterprise Linux Plattform
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.

EK03 Erfahrung Red Hat OpenShift
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit dem Produkt Red Hat OpenShift.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung einer Red Hat OpenShift Plattform
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.

EK04 Erfahrung Red Hat Ansible Automation
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit dem Produkt Red Hat Ansible Automation Platform.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung einer Red Hat Ansible Automation Platform
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.

EK05 Erfahrung andere Red Hat Produkte
Der Anbieter verfügt über genügend Projekterfahrung mit anderen Red Hat Produkten (z.B. Application Foundations oder Cloud Storage). Die in den EK 02, 03, 04 aufgeführten Produkte sind nicht zugelassen.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen mit unterschiedlichen Red Hat Produkten nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung eines Red Hat Produktes
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.

EK06 Profil Professional
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 3 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Engineering oder ICT Betrieb gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 18 Monate Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.

EK07 Profil Senior
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 3 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 5 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Consulting, ICT-Engineering oder ICT Architektur gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 3 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.

EK08 Profil Expert
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 3 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 7 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Consulting, ICT-Engineering oder ICT Architektur gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 4 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.

EK09 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der SPOC und sein Stellvertreter können beide in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren (mindestens Level C1) (vgl. Pflichtenheft, Ziffer 8.2.2).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC und seines Stellvertreters.
Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse des SPOC und seines Stellvertreters.

EK10 Sprachkenntnisse der eingesetzten Personen (Schlüsselpersonen)
Der Anbieter ist bereit, Personen einzusetzen, die in deutscher oder französischer sowie in englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer sowie englischer Sprache erstellen (Deutsch oder Französisch mindestens Level C1, Englisch mindestens Level B2) und abliefern können.
Nachweis
Muttersprache: schriftliche Bestätigung.
Fremdsprache: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse.
• letztes Diplom einer höheren Schule
oder
• anhand Sprachdiplom gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (oder Online-Nachweis Migros Klubschule (http://test.klubschule.ch/sprachtest.aspx))
oder
• Arbeitserfahrung von mindestens 24 Monaten im fremdsprachigen Raum, in der jeweiligen Sprache, mittels Arbeitszeugnissen
Der Anhang 08a ist auszufüllen und die Nachweise sind beizulegen.

EK11 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
• für IT-Werkverträge und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Rahmenvertrages in Anhang 09 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15 Verantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er
• die volle Ergebnisverantwortung und Haftung, auch für allfällig beigezogene Subunternehmen, für die jeweiligen Aufträge übernimmt.
• zur Kenntnis genommen hat, dass Angebote unter Personalverleihbedingungen von dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK16 Leistungserbringung vor Ort
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Tätigkeiten nach Bedarf des Auftraggebers vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz und ohne zusätzliche Verrechnung zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK17 Zertifizierung
Der Anbieter verfügt über die geforderte Red Hat Zertifizierung
Nachweis
Der Offerte ist das gültige Zertifikat Premier-Status oder Advanced-Status beizulegen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB-ITDL) für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB-WERK) für IT-Werkverträge und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Formvorschriften zur Einreichung des Angebotes: Siehe Ziffer 8.1.4 Pflichtenheft.

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


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