Ausschreibung 1399003: (24050) 620 Red Hat Dienstleistungen
Publiziert am: 29. Februar 2024
Gesamte Bundesverwaltung
Das BBL, als ausschreibende Stelle, sucht max. 4 fachlich versierte Partner pro Los, welche die gesamte BV im Red Hat Umfeld unterstützen können.
Der Fokus der Anforderungen für die Erfüllung verschiedener Aufgaben (Leistungsarten) liegt auf den Fähigkeiten, Erfahrungen und Ressourcen der zukünftigen Partner.
Mit vorliegendem Beschaffungsvorhaben werden vier Lose vergeben.
Lose 1 bis 3
Der Inhalt dieser Lose ist der Bezug von einzelnen Rollen zwecks Unterstützung bei den einzelnen Bedarfsstellen (exkl. BIT).
Los 4
Der Geltungsbereich des Loses beschränkt sich ausschliesslich auf Vorhaben des BIT. Erbracht werden die Leistungen, ohne dass spezifische Rollen abgefragt werden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
In der Regel bei der betreffenden Bedarfsstelle im Raum Bern. Abweichende Regelungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Lots : |
|
Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
29. Februar 2024 | Publikationsdatum | |
29. Februar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
15. März 2024 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
12. April 2024 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
18. April 2024 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einzelverträge können maximal für 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
65 | ZK01 Qualität |
30 | ZK02 Preis |
5 | ZK03 Nachhaltigkeit |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einzelverträge können maximal für 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
65 | ZK01 Qualität |
30 | ZK02 Preis |
5 | ZK03 Nachhaltigkeit |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 2 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einzelverträge können maximal für 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
65 | ZK01 Qualität |
30 | ZK02 Preis |
5 | ZK03 Nachhaltigkeit |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einzelverträge können maximal für 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
65 | ZK01 Qualität |
30 | ZK02 Preis |
5 | ZK03 Nachhaltigkeit |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Los 1:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können und bestätigt die Gültigkeit seiner Unterschriften.
Nachweis
a) Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Dieser Eignungsnachweis (a) ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
b) Auszug aus dem Handelsregister, aus dem ersichtlich ist, dass die unterzeichnenden Personen zeichnungsberechtigt sind. Für Schweizer Unternehmen reicht der PDF-Auszug aus dem kantonalen Handelsregister, bei ausländischen Anbietern ein Auszug aus dem entsprechenden Handelsregister (o.ä). Allfällige Vollmachten sind ebenfalls gemäss Ziffer 6.2 des Pflichtenhefts beizulegen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit Red Hat Produkten.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung von Red Hat Produkten
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.
EK03 Profil Senior Architekt
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 5 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT Architektur gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 3 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.
EK04 Profil Senior Consultant
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 5 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Consulting gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 3 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.
EK05 Profil Expert Architekt
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist 1 Person nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen kann.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Personen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Die angebotene Person erfüllt die folgenden Anforderungen:
• 7 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT Architektur gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 4 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.
EK06 Profil Expert Consultant
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist 1 Person nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen kann.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Personen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Die angebotene Person erfüllt die folgenden Anforderungen:
• 7 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Consulting gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 4 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.
EK07 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der SPOC und sein Stellvertreter können beide in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren (mindestens Level C1) (vgl. Pflichtenheft, Ziffer 8.2.2).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC und seines Stellvertreters.
Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse des SPOC und seines Stellvertreters.
EK08 Sprachkenntnisse der eingesetzten Personen (Schlüsselpersonen)
Der Anbieter ist bereit, Personen einzusetzen, die in deutscher oder französischer sowie in englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer sowie englischer Sprache erstellen (Deutsch oder Französisch mindestens Level C1, Englisch mindestens Level B2) und abliefern können.
Nachweis
Muttersprache: schriftliche Bestätigung.
Fremdsprache: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse.
• letztes Diplom einer höheren Schule
oder
• anhand Sprachdiplom gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (oder Online-Nachweis Migros Klubschule (http://test.klubschule.ch/sprachtest.aspx))
oder
• Arbeitserfahrung von mindestens 24 Monaten im fremdsprachigen Raum, in der jeweiligen Sprache, mittels Arbeitszeugnissen
Der Anhang 08a ist auszufüllen und die Nachweise sind beizulegen.
EK09 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Rahmenvertrages in Anhang 09 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13 Verantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er
• die volle Ergebnisverantwortung und Haftung, auch für allfällig beigezogene Subunternehmen, für die jeweiligen Aufträge übernimmt.
• zur Kenntnis genommen hat, dass Angebote unter Personalverleihbedingungen von dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK14 Leistungserbringung vor Ort
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Tätigkeiten nach Bedarf des Auftraggebers vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz und ohne zusätzliche Verrechnung zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK15 Zertifizierung
Der Anbieter verfügt über die geforderte Red Hat Zertifizierung.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Der Offerte ist das gültige Zertifikat Premier-Status oder Advanced-Status beizulegen.
Los 2:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können und bestätigt die Gültigkeit seiner Unterschriften.
Nachweis
a) Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Dieser Eignungsnachweis (a) ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
b) Auszug aus dem Handelsregister, aus dem ersichtlich ist, dass die unterzeichnenden Personen zeichnungsberechtigt sind. Für Schweizer Unternehmen reicht der PDF-Auszug aus dem kantonalen Handelsregister, bei ausländischen Anbietern ein Auszug aus dem entsprechenden Handelsregister (o.ä). Allfällige Vollmachten sind ebenfalls gemäss Ziffer 6.2 des Pflichtenhefts beizulegen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit Red Hat Produkten.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung von Red Hat Produkten
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.
EK03 Profil Senior Projektleiter
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 5 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich Projektleitung/-management gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 3 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.
EK04 Profil Expert Projektleiter
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist 1 Person nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen kann.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Personen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Die angebotene Person erfüllt die folgenden Anforderungen:
• 7 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT Architektur gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 4 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.
EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der SPOC und sein Stellvertreter können beide in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren (mindestens Level C1) (vgl. Pflichtenheft, Ziffer 8.2.2).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC und seines Stellvertreters.
Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse des SPOC und seines Stellvertreters.
EK06 Sprachkenntnisse der eingesetzten Personen (Schlüsselpersonen)
Der Anbieter ist bereit, Personen einzusetzen, die in deutscher oder französischer sowie in englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer sowie englischer Sprache erstellen (Deutsch oder Französisch mindestens Level C1, Englisch mindestens Level B2) und abliefern können.
Nachweis
Muttersprache: schriftliche Bestätigung.
Fremdsprache: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse.
• letztes Diplom einer höheren Schule
oder
• anhand Sprachdiplom gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (oder Online-Nachweis Migros Klubschule (http://test.klubschule.ch/sprachtest.aspx))
oder
• Arbeitserfahrung von mindestens 24 Monaten im fremdsprachigen Raum, in der jeweiligen Sprache, mittels Arbeitszeugnissen
Der Anhang 08a ist auszufüllen und die Nachweise sind beizulegen.
EK07 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Rahmenvertrages in Anhang 09 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11 Verantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er
• die volle Ergebnisverantwortung und Haftung, auch für allfällig beigezogene Subunternehmen, für die jeweiligen Aufträge übernimmt.
• zur Kenntnis genommen hat, dass Angebote unter Personalverleihbedingungen von dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12 Leistungserbringung vor Ort
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Tätigkeiten nach Bedarf des Auftraggebers vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz und ohne zusätzliche Verrechnung zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13 Zertifizierung
Der Anbieter verfügt über die geforderte Red Hat Zertifizierung.
Nachweis
Der Offerte ist das gültige Zertifikat Premier-Status oder Advanced-Status beizulegen.
Los 3:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können und bestätigt die Gültigkeit seiner Unterschriften.
Nachweis
a) Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Dieser Eignungsnachweis (a) ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
b) Auszug aus dem Handelsregister, aus dem ersichtlich ist, dass die unterzeichnenden Personen zeichnungsberechtigt sind. Für Schweizer Unternehmen reicht der PDF-Auszug aus dem kantonalen Handelsregister, bei ausländischen Anbietern ein Auszug aus dem entsprechenden Handelsregister (o.ä). Allfällige Vollmachten sind ebenfalls gemäss Ziffer 6.2 des Pflichtenhefts beizulegen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit Red Hat Produkten.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung von Red Hat Produkten
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.
EK03 Profil Professional Betrieb
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 3 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Engineering oder ICT Betrieb gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 18 Monate Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.
EK04 Profil Senior Data Scientist
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 5 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich Data Analyse oder Business Analyse gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 3 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.
EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der SPOC und sein Stellvertreter können beide in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren (mindestens Level C1) (vgl. Pflichtenheft, Ziffer 8.2.2).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC und seines Stellvertreters.
Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse des SPOC und seines Stellvertreters.
EK06 Sprachkenntnisse der eingesetzten Personen (Schlüsselpersonen)
Der Anbieter ist bereit, Personen einzusetzen, die in deutscher oder französischer sowie in englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer sowie englischer Sprache erstellen (Deutsch oder Französisch mindestens Level C1, Englisch mindestens Level B2) und abliefern können.
Nachweis
Muttersprache: schriftliche Bestätigung.
Fremdsprache: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse.
• letztes Diplom einer höheren Schule
oder
• anhand Sprachdiplom gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (oder Online-Nachweis Migros Klubschule (http://test.klubschule.ch/sprachtest.aspx))
oder
• Arbeitserfahrung von mindestens 24 Monaten im fremdsprachigen Raum, in der jeweiligen Sprache, mittels Arbeitszeugnissen
Der Anhang 08a ist auszufüllen und die Nachweise sind beizulegen.
EK07 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Rahmenvertrages in Anhang 09 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11 Verantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er
• die volle Ergebnisverantwortung und Haftung, auch für allfällig beigezogene Subunternehmen, für die jeweiligen Aufträge übernimmt.
• zur Kenntnis genommen hat, dass Angebote unter Personalverleihbedingungen von dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12 Leistungserbringung vor Ort
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Tätigkeiten nach Bedarf des Auftraggebers vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz und ohne zusätzliche Verrechnung zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13 Zertifizierung
Der Anbieter verfügt über die geforderte Red Hat Zertifizierung
Nachweis
Der Offerte ist das gültige Zertifikat Premier-Status oder Advanced-Status beizulegen.
Los 4:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können und bestätigt die Gültigkeit seiner Unterschriften.
Nachweis
a) Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Dieser Eignungsnachweis (a) ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
b) Auszug aus dem Handelsregister, aus dem ersichtlich ist, dass die unterzeichnenden Personen zeichnungsberechtigt sind. Für Schweizer Unternehmen reicht der PDF-Auszug aus dem kantonalen Handelsregister, bei ausländischen Anbietern ein Auszug aus dem entsprechenden Handelsregister (o.ä). Allfällige Vollmachten sind ebenfalls gemäss Ziffer 6.2 des Pflichtenhefts beizulegen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
EK02 Erfahrung Red Hat Enterprise Linux
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit dem Produkt Red Hat Enterprise Linux.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung einer Red Hat Enterprise Linux Plattform
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.
EK03 Erfahrung Red Hat OpenShift
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit dem Produkt Red Hat OpenShift.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung einer Red Hat OpenShift Plattform
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.
EK04 Erfahrung Red Hat Ansible Automation
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im Zusammenhang mit dem Produkt Red Hat Ansible Automation Platform.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung einer Red Hat Ansible Automation Platform
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.
EK05 Erfahrung andere Red Hat Produkte
Der Anbieter verfügt über genügend Projekterfahrung mit anderen Red Hat Produkten (z.B. Application Foundations oder Cloud Storage). Die in den EK 02, 03, 04 aufgeführten Produkte sind nicht zugelassen.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen mit unterschiedlichen Red Hat Produkten nach, welche in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe realisiert wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Referenzprojekt über folgende Eigenschaften verfügt:
• Das Projekt umfasste die Lösung eines komplexen technischen Problems in der Realisierung eines Red Hat Produktes
• Das Projekt beinhaltete eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
• Das Projekt erforderte die Erstellung einer klaren und präzisen Dokumentation
• Die Leistungen des Anbieters betrugen mindestens einen Umfang von 3000 Stunden und eine Dauer von 12 Monaten
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Referenzen von Subunternehmer und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.
EK06 Profil Professional
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 2 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 3 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Engineering oder ICT Betrieb gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 18 Monate Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.
EK07 Profil Senior
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 3 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 5 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Consulting, ICT-Engineering oder ICT Architektur gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 3 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.
EK08 Profil Expert
Der Anbieter weist nach, dass er selbst oder seine Subunternehmer über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieses Kriteriums sind 3 Personen nachzuweisen, welche ein Pensum von 80-100% (100% = Vollzeit = 8h pro Arbeitstag) erbringen können.
Die genannten Personen dürfen in keinem anderen EK aufgeführt werden.
Es ist maximal 1 Person von Subunternehmern oder Konzerngesellschaften zulässig.
Alle angebotenen Personen erfüllen die folgenden Anforderungen:
• 7 oder mehr Jahre Erfahrung im Bereich ICT-Consulting, ICT-Engineering oder ICT Architektur gemäss Swiss ICT (https://www.swissict.ch/)
• Davon mindestens 4 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Red Hat Produkten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Auflistung der Erfahrungen im Anhang 08a - Erfahrungen der angebotenen Rollen.
EK09 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der SPOC und sein Stellvertreter können beide in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren (mindestens Level C1) (vgl. Pflichtenheft, Ziffer 8.2.2).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC und seines Stellvertreters.
Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse des SPOC und seines Stellvertreters.
EK10 Sprachkenntnisse der eingesetzten Personen (Schlüsselpersonen)
Der Anbieter ist bereit, Personen einzusetzen, die in deutscher oder französischer sowie in englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer sowie englischer Sprache erstellen (Deutsch oder Französisch mindestens Level C1, Englisch mindestens Level B2) und abliefern können.
Nachweis
Muttersprache: schriftliche Bestätigung.
Fremdsprache: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse.
• letztes Diplom einer höheren Schule
oder
• anhand Sprachdiplom gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (oder Online-Nachweis Migros Klubschule (http://test.klubschule.ch/sprachtest.aspx))
oder
• Arbeitserfahrung von mindestens 24 Monaten im fremdsprachigen Raum, in der jeweiligen Sprache, mittels Arbeitszeugnissen
Der Anhang 08a ist auszufüllen und die Nachweise sind beizulegen.
EK11 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
• für IT-Werkverträge und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK14 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Rahmenvertrages in Anhang 09 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK15 Verantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er
• die volle Ergebnisverantwortung und Haftung, auch für allfällig beigezogene Subunternehmen, für die jeweiligen Aufträge übernimmt.
• zur Kenntnis genommen hat, dass Angebote unter Personalverleihbedingungen von dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK16 Leistungserbringung vor Ort
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Tätigkeiten nach Bedarf des Auftraggebers vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz und ohne zusätzliche Verrechnung zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK17 Zertifizierung
Der Anbieter verfügt über die geforderte Red Hat Zertifizierung
Nachweis
Der Offerte ist das gültige Zertifikat Premier-Status oder Advanced-Status beizulegen.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB-ITDL) für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB-WERK) für IT-Werkverträge und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Formvorschriften zur Einreichung des Angebotes: Siehe Ziffer 8.1.4 Pflichtenheft.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...