Zuschlag 1397417: 0053 - Prolongation temporaire Contrat CISO

Publiziert am: 6. März 2024

compenswiss (Fonds de compensation AVS/AI/APG)

Aufgrund der Entwicklung der Bedürfnisse der Anstalt im Bereich der Informationssicherheit übersteigt das Mandat zugunsten des Dienstleisters Nagravision Sàrl, das ursprünglich vom 1. November 2020 bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen war, die ursprünglichen Schätzungen bei weitem. Aus diesem Grund hat compenswiss beschlossen, das Mandat vorzeitig zu beenden und den Markt neu auszuschreiben. Aufgrund des wesentlichen Charakters der Dienstleistungen im Bereich der Informationssicherheit und der unverhältnismässigen Kosten, die ein sofortiger Wechsel des Anbieters verursacht hätte, erteilt compenswiss dem aktuellen Anbieter ein befristetes Mandat bis zum 31. Dezember 2024. Dieses befristete Mandat wird in Form einer aussergewöhnlichen freihändigen Vergabe vergeben.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72600000: Computerunterstützung und -beratung
  • 79417000: Sicherheitsberatung
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Nagravision Sàrl, Cheseaux-sur-Lausanne
CHF 614,338 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

06.03.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

compenswiss (Fonds de compensation AVS/AI/APG)
Boulevard Georges-Favon 6
1204 Genf
Telefon: +41 58 201 65 65
E-Mail-Adresse:  
legal@compenswiss.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1397417 0053 - Prolongation temporaire Contrat CISO