Zuschlag 1396735: WEP 2030 TP Gerätekomponenten
Publiziert am: 14. Februar 2024
Kantonspolizei St.Gallen
Nach Art. 41 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.51; abgekürzt IVöB ) erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das Angebot wurden entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (Art. 29 IVöB). Die Beurteilung erfolgte nach einem Feldtest. Die Kantonspolizei wurde mit Beschluss der Regierung vom 6. Februar 2024 ermächtigt, die Vergabe zu vollziehen.
Wobei der Zuschlagsempfänger alle Zuschlagskriterien wie des Technischen Lösungskonzepts, dem Projektvorgehen, dem Konzept «Reparatur- und Ersatzteilservice» und den Referenzen gut erfüllte.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
13.02.2024
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Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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9001 St.Gallen
Telefon: 0582293389
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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