Zuschlag 1396341: F24023 - Prüm Plus (IT Business Analyse)
Publiziert am: 12. Februar 2024
Bundesamt für Polizei fedpol
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB erhält die Firma AKROS AG. Die Folgebeschaffung beruht auf dem Kontingentsbezug aus der WTO ISB 16025 ALPIN Los 4 - Business Analyse als Ursprungsbeschaffung.
Der im Programm eingesetzte Zuschlagsempfänger hat sich ein langjähriges, umfangreiches Spezialwissen in den technischen und prozessualen Details der IT-Systeme, Prozesse und Geschäftsfelder zu Prüm Plus erarbeitet und mit allen relevanten Stakeholdern zusammengearbeitet. Die Verlängerung des Zuschlags kommt dadurch zustande, dass die Umsetzung des Programms Prüm Plus wegen akuter Ressourcenknappheit in der Softwareentwicklung beim Leistungserbringer in die Länge gezogen wird. Das Programm kann nur mit dem Spezialwissen des Zuschlagsempfängers erfolgreich in der geplanten Zeit abgeschlossen werden. Ein Dienstleisterwechsel würde angesichts des fortgeschrittenen Standes des Programms, der sehr hohen technischen und geschäftsprozessualen Komplexität und der damit verbundenen aufwendigen Einarbeitungszeit die Termineinhaltung und den Programmerfolg gefährden und zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Die Einarbeitung eines neuen Anbieters würde zudem alle anderen Rollen im Programm durch die erneute Einführung in die komplexe Materie zusätzlich zeitlich belasten und substanzielle Mehrkosten verursachen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
08.02.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 01.03.2024 - 31.12.2026: CHF 704’452.03
- Optionen 01.01.2027 - 31.12.2027: CHF 248’630.00
Alle Preisangaben inklusive 8.1% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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