Zuschlag 1396099: VMWare
Publiziert am: 12. Februar 2024
Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB kann ein Auftrag unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Schwellenwert ohne Ausschreibung freihändig vergeben werden. Die VMWare wurde durch die Broadcom AG übernommen. Durch die Übernahme wird es zu grösseren Veränderungen bei der Lizenzierung sowie den Goldpartnern kommen. Die Kantonspolizei Bern kann bei der Zuschlagsempfängerin letztmalig zu den Konditionen aus dem Jahr 2018 Leistungen beziehen. Ein Anbieterwechsel würde daher zu erheblichen Mehrkosten führen. Somit gelangt der Ausnahmegrund gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB 2019 zur Anwendung. Die Kantonspolizei Bern wird im Jahr 2024 eine Neuausschreibung für entsprechende Leistungen ab dem Jahr 2025 durchführen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
12.02.2024
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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