Zuschlag 1394793: 20-021 Rippenplatten
Publiziert am: 3. Februar 2024
SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Die Vergabestelle hat nach Publikation des ursprünglichen Zuschlages leider festgestellt, dass im Los 3 bei der Bewertung der Zuschlagskriterien ein Fehler unterlaufen ist. Deshalb wird der Zuschlag des Loses 3 widerrufen, die Bewertung neu vorgenommen und neu zugeschlagen. Der Neuzuschlag gilt nur für Los 3. Da es systemtechnisch nicht möglich ist, nur ein Los neu zuzuschlagen, werden alle drei Lose widerrufen und zugeschlagen. Für die Lose 1 + 2 gilt die Beschwerdefrist der Publikation vom 19.01.2024. Für die Lose 1 + 2 gibt es keine Änderung.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
02.02.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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