Zuschlag 1393289: (23029) 609 Mainframe Dienstleistungen
Publiziert am: 12. Februar 2024
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Den Zuschlag erhält die Firma UMB AG, da der Anbieter eine hohe Kompetenz und Erfahrung in der Erbringung von Mainframe-Dienstleistungen nachwies und die Leistungen zu einem sehr kompetitiven Preis angeboten worden sind. Insgesamt erzielte der Zuschlagsempfänger eine sehr hohe Abdeckung der Zuschlagskriterien in ZK 1 Anforderungskatalog, ZK 2 Angebotspräsentation und ZK 3 Preis.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
10% | ZK1.1 Makrokonzept: Organisation, Sicherstellung und Synergien im Mainframe-Betriebsumfeld |
5% | ZK1.2 Mikrokonzept Operation, System Monitoring, AVOR auf z/OS |
5% | ZK1.3 Mikrokonzept Datenbankbetrieb Db2 auf z/OS |
5% | ZK1.4 Mikrokonzept WebSphere Application Server auf z/OS |
5% | ZK1.5 Mikrokonzept Storage Management auf z/OS |
5% | ZK1.6 Mikrokonzept Systemtechnik z/OS |
5% | ZK1.7 Kompetenz Operation, System Monitoring, AVOR auf z/OS |
5% | ZK1.8 Kompetenz Datenbankbetrieb Db2 auf z/OS |
5% | ZK1.9 Kompetenz WebSphere Application Server auf z/OS |
5% | ZK1.10 Kompetenz Storage Management auf z/OS |
5% | ZK1.11 Kompetenz Systemtechnik z/OS |
5% | ZK1.12 Zertifizierungen |
10% | ZK2 Angebotspräsentation |
25% | ZK3 Preis |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 7 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.01.2024
4
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Basisleistungen: CHF 8'620'975.00
- Option: CHF 9'479'937.60
Alle Preisangaben inklusive 8.1% MWSt.
Eichenweg 1
3003 Bern
Telefon: +41 58 485 68 69
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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