Vorankündigung 1389995: SAS Bundle 2024 Plus

Publiziert am: 1. Februar 2024

Swissgrid AG

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Die Ausschreibung wird folgende Lieferungen und Leistungen enthalten

Los 1:

SAS Systeme für 2 UW mit insgesamt bis zu 28 Feldern mit folgenden Lieferungen und Leistungen:
Planung der Ausführung
Ausführungspflichtenheft
Engineering
Herstellung
Fabrikprüfung
Fabrikabnahme (FAT)
Transport zur Baustelle und Ablad
Inbetriebsetzung {IBS inkl. Arbeitsverantwortung)
Inbetriebnahme (inkl. Arbeitsverantwortung)
Unterspannungssetzung (inkl. Arbeitsverantwortung in französischer Sprache)
Site Acceptance Test (SAT)
Probebetrieb
Dokumentation in französischer Sprache
Zugehörige Servicedienstleistungen pro System (Service Level Agreement)

Option: SAS Komponenten und Dienstleistungen für bis zu 5 SAS-Systeme mit bis zu 40 Feldern und zugehörigen Servicedienstleistungen (Service Vertrag)

Die Lieferungen und Leistungen werden bei der Ausschreibung detailliert in den Dokumenten C100 beschrieben.

Los 2:

SAS Systeme für 3 UW mit insgesamt bis zu 18 Feldern mit folgenden Lieferungen und Leistungen:
Planung der Ausführung
Ausführungspflichtenheft
Engineering
Herstellung
Fabrikprüfung
Fabrikabnahme (FAT)
Transport zur Baustelle und Ablad
Inbetriebsetzung {IBS inkl. Arbeitsverantwortung)
Inbetriebnahme (inkl. Arbeitsverantwortung)
Unterspannungssetzung (inkl. Arbeitsverantwortung in deutscher Sprache)
Site Acceptance Test (SAT)
Probebetrieb
Dokumentation in deutscher Sprache
Zugehörige Servicedienstleistungen pro System (Service Level Agreement)

Option: SAS Komponenten und Dienstleistungen für bis zu 5 SAS-Systeme mit bis zu 40 Feldern und zugehörigen Servicedienstleistungen (Service Vertrag)

Die Lieferungen und Leistungen werden bei der Ausschreibung detailliert in den Dokumenten C100 beschrieben.

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Erläuterungen

Swissgrid will in Anbetracht von mehreren zu liefernden Systemen ein Dual-Sourcing mit zwei Vertragspartnerinnen umsetzen und damit insbesondere Ressourcenengpässe und Flottenrisiken während der Realisierung und im Betrieb vermeiden.

Es gilt folgende Losbeschränkung:
Eine Anbieterin darf alle Lose anbieten, kann jedoch nur für ein einziges Los den Zuschlag erhalten.
Grundsätzlich erhält pro Los die Anbieterin mit dem vorteilhaftesten Angebot (d.h. Erreichung der meisten Punkte) den Zuschlag. Es sei denn dieselbe Anbieterin erreicht in beiden Losen die höchste Punktzahl. In diesem Fall erhält Sie das Los, in dem Sie den grösseren Punkte-Abstand auf das zweitplatzierte Angebot hat. Das dadurch verbleibende Los geht an die Anbieterin mit dem zweitbesten Angebot für das verbleibende Los.
Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der tieferen Angebotssumme (bewerteter Angebotspreis) den Zuschlag.

Zudem will Swissgrid für kurzfristige Realisierung von SAS Systemen oder Erweiterungen von bestehenden Anlagen optional SAS Komponenten und Dienstleistungen je Los in einem Rahmenvertrag beschaffen.
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Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Vorankündigung
Sprache: de
Tags:
  • 42961000: Steuerungs- und Kontrollsystem
  • 31210000: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen
  • 38820000: Fernsteuerungsgeräte
  • 30232700: Zentrale Steuerungseinheit
  • 42967100: Digitale Fernsteuerungseinheit
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    gemäss Ziffer 2.4 Los 1

  • Lot 2:

    gemäss Ziffer 2.4 Los 2


Weitere Informationen

Generelle Teilnahmebedingungen:

Die Anbieterin trägt sämtliche Kosten, die mit der Erstellung des Angebotes in Zusammenhang stehen.

Das Submissionsverfahren kann aus den im Gesetz genannten Gründen, z.B. wegen fehlenden Wettbewerbs, entschädigungslos abgebrochen werden.

Weiter behält sich die Bestellerin das Recht vor, das Submissionsverfahren entschädigungslos abzubrechen, wenn die nötigen behördlichen Bewilligungen wie Konzessionserteilung, Baubewilligungen oder die internen Organe die finanziellen Mittel nicht sprechen oder keine Genehmigung erteilen. Die Zuschlagserteilung erfolgt jedenfalls nach Erhalt der Baubewilligung.

Das Angebot mit sämtlichen Dokumenten muss unter Berücksichtigung sämtlicher in der Schweiz im Zeitpunkt der Angebotseinreichung geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Standards, wie Normen, Richtlinien etc. (IEC / SIA / SNV oder gleichwertige) ausgearbeitet werden.

Sämtliche Bezügerinnen der Ausschreibungsunterlagen sind verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln.
Sämtliche von der Bestellerin zur Verfügung gestellten Projektgrundlagen stehen im geistigen Eigentum der Bestellerin. Die Anbieterin hat einen urheberrechtlichen Schutz an ihrem Angebot. Die Bestellerin ist nur berechtigt, die darin enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren zu nutzen. Jede Veröffentlichung oder anderweitige Weitergabe dieser Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

Die Angaben der Anbieterin müssen an den in den Dokumenten dafür vorgesehenen Tabellen, Textfelder oder Abschnitten erfolgen. Querverweise auf Anhänge, andere Abschnitte in den Dokumenten oder zusätzliche Dokumente der Anbieterin sind nicht zulässig, ausser wenn dies explizit durch die Beschaffungsstelle so gefordert wird (z.B. Projektplanung als A3 Anhang). Inhalte, welche explizit nicht an den geforderten Stellen/Abschnitten eingefügt und in der geforderten Abgabeform abgegeben wurden, werden als „nicht beurteilbar" mit O Punkten bewertet.

Vorbefassung und Vermeidung von Interessenkonflikten.
•falls die Anbieterin einen staatlichen und/ oder teilöffentlichen Hintergrund hat (vollständige oder teilweise Finanzierung und/ oder Beteiligung durch einen Staat, den Bund, Kantone oder Gemeinden), bestätigt die Anbieterin das Vorhandensein einer gesetzlichen Marktbetätigungserlaubnis und die wettbewerbsneutrale, d.h. nicht quersubventionierte, Ausgestaltung ihrer Offerte
•dass die Anbieterin keine unzulässigen Wettbewerbsabreden bei der Ausgestaltung dieser Offerte getroffen hat Sanktionen recht:

Die Anbieterin bestätigt ausserdem, dass sie die «Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» (SR 946.231.176.72) in der gegenwärtig bestehenden und künftigen Version einhält bzw. einhalten wird.


Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31
5000 Aarau
Telefon: +41 58 580 34 35
E-Mail-Adresse:  
bernhard.burgener@swissgrid.ch

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