Abbruch 1389199: (23201) 805 SWEET
Publiziert am: 11. Januar 2024
Bundesamt für Energie BFE
Das SWEET-Programm des BFE fokussiert auf lösungsorientierte Forschung in relevanten Themengebieten und auf die Umsetzung von Resultaten in die Praxis. Das Programm fördert inter- und transdisziplinäre Forschungs- und Innovationsprojekte, die im Rahmen von Ausschreibungen ausgewählt werden, für die Research Challenges definiert werden. Entsprechende Projektgesuche können von Konsortien eingereicht werden, die sich aus Hochschulen, Universitäten und Partnern aus dem privaten Sektor und der öffentlichen Hand zusammensetzen. Die Umsetzung der Projekte wird vom BFE und von Expertengruppen begleitet. Ein Mandat zur Unterstützung der Leitung des SWEET-Programms muss im Rahmen dieser Ausschreibung vergeben werden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Es ist kein Zuschlag möglich, da kein Angebot eingegangen ist. Das Vergabeverfahren wird gemäss Art. 43. Abs 1, lit. b BöB abgebrochen. Es wird zeitnah eine neue beschaffungsrechtliche Grundlage erstellt.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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