Abbruch 1389199: (23201) 805 SWEET

Publiziert am: 11. Januar 2024

Bundesamt für Energie BFE

Das SWEET-Programm des BFE fokussiert auf lösungsorientierte Forschung in relevanten Themengebieten und auf die Umsetzung von Resultaten in die Praxis. Das Programm fördert inter- und transdisziplinäre Forschungs- und Innovationsprojekte, die im Rahmen von Ausschreibungen ausgewählt werden, für die Research Challenges definiert werden. Entsprechende Projektgesuche können von Konsortien eingereicht werden, die sich aus Hochschulen, Universitäten und Partnern aus dem privaten Sektor und der öffentlichen Hand zusammensetzen. Die Umsetzung der Projekte wird vom BFE und von Expertengruppen begleitet. Ein Mandat zur Unterstützung der Leitung des SWEET-Programms muss im Rahmen dieser Ausschreibung vergeben werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
  • 73100000: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
  • 73200000: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
  • 73210000: Beratung im Bereich Forschung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
18. August 2023

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Es ist kein Zuschlag möglich, da kein Angebot eingegangen ist. Das Vergabeverfahren wird gemäss Art. 43. Abs 1, lit. b BöB abgebrochen. Es wird zeitnah eine neue beschaffungsrechtliche Grundlage erstellt.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Telefon: +41 58 468 65 06
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

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