Ausschreibung 1388441: Audiovideotechnik Neubau Agnes
Publiziert am: 12. Januar 2024
Kantonsspital Baden AG
Mit dieser Ausschreibung soll ein Generalunternehmer evaluiert werden, der in der Lage ist, die passende Audiovideotechnik für den Neubau Agnes zu liefern. Das Projekt umfasst die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Audio- und Videogeräten für den Seminarraum, den Hörsaal und verschiedene Besprechungszimmer.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kantonspital Baden AG |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
12. Januar 2024 | Publikationsdatum | |
12. Januar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
None | Frist für Fragen | None |
12. Februar 2024 | Abgabetermin 00:00 | Die minimale Angebotsfrist von 40 Tage wurde verkürzt, da die Ausschreibung und deren Unterlagen elektronisch und zeitgleich veröffentlicht werden (Art. 47 IVöB 2019). |
13. Februar 2024 | Offertöffnung | Die minimale Angebotsfrist von 40 Tage wurde verkürzt, da die Ausschreibung und deren Unterlagen elektronisch und zeitgleich veröffentlicht werden (Art. 47 IVöB 2019). |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
30 | PRICE | Preis |
30 | QUALITY | Erfüllungsgrad Anforderungen |
10 | QUALITY | Referenzen |
20 | QUALITY | Angebotspräsentation |
10 | QUALITY | Referenzbesuche |
Zulassungsbedingungen
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Im Ergel 1
5404 Baden
Telefon: 056 486 22 51
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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