Ausschreibung 1387021: (23262) 101 IT-Dienstleistungen Service-Desk Parlamentsdienste

Publiziert am: 5. Januar 2024

Parlamentsdienste

Die Informatik unterstützt schwergewichtig die Mitarbeitenden der Parlamentsdienste und die Ratsmitglieder sowie die Mitarbeitenden der Fraktionssekretariate im Rahmen des parlamentarischen Mandats. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen drei fachlich versierte Auftragnehmerinnen evaluiert werden, welche mit ihren Fachpersonen für die Parlamentsdienste IT-Dienstleistungen im Bereich Service-Desk erbringen können.

Kurzbeschreibung IKT Supporter-Spezialisten
Unterstützen der Anwendenden und Warten von Applikationen, Arbeitsplatz-System sowie deren Software, Entgegennehmen von Störungsmeldungen aller Art, Ausarbeiten von Anforderungen an ICT-Lösungen und Koordinieren/Überwachen von Testaktivitäten.
Es sind insgesamt zwei Personen im Angebot anzubieten. Eine Person soll dabei für das Profil «Bereitstellung Hardware» eingesetzt werden und eine Person für das Profil «Support».


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Am Standort der Parlamentsdienste in Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Januar 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

19. Januar 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

16. Februar 2024 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

22. Februar 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. April 2024 Geplanter Projektstart
31. März 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65 QUALITY ZK1 Qualitätskriterien
35 PRICE ZK2 Preise und Kosten

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Ansprechpartner
Die Anbieterin verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC sowie des Stellvertreters.

EK03
Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag vorgesehenen personellen Ressourcen.

EK04
Personensicherheitsprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK05
Bereitschaft zum Ersatz von Mitarbeitenden:
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
• Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
• Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
• Die bei einem Wechsel anfallende Einarbeitungszeit (bis zu 5 Tage) für den Knowhow-Transfer fällt zu Lasten der Anbieterin.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06
Verfügbarkeit
Die Anbieterin bestätigt, dass die beiden angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen unmittelbar (im Arbeitsverhältnis) an die Anbieterin vertraglich gebunden sind und diese innerhalb eines Monats nach Abschluss des Rahmenvertrages die Leistungen mit einem Pensum von 80-100% erbringen könnten. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen. Für den unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall einer angebotenen Person ist eine Stellvertretung mit gleichwertiger Ausbildung sicher zu stellen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Arbeitsort
Die Anbieterin ist bereit, das Parlamentsgebäude in Bern als Arbeitsort zu akzeptieren und Arbeiten auf Anfrage soweit notwendig an von der Auftraggeberin bereitgestellten Arbeitsplätzen in Bern zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Infrastruktur und Arbeitsinstrumente
Die Anbieterin bestätigt, dass sie bei Einsätzen bei den Parlamentsdiensten eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Smartphone, Zeiterfassung usw.).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Vertraulichkeitserklärung
Die Anbieterin ist bereit, für all ihre eingesetzten Mitarbeitenden eine Vertraulichkeitserklärung gemäss Anhang 6 des Pflichtenhefts abzuschliessen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Einhaltung Datenschutz
Die Anbieterin garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 25. September 2020 über den Datenschutz [DSG; SR 235.1] (Stand 01. September 2023);
- der Verordnung vom 31. August 2022 über den Datenschutz [DSV; SR 235.11] (Stand 01. September 2023);
- der Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik [VDTI; SR 172.010.58] (Stand 01. Januar 2022)
- den Vorgaben des NCSC vom 01. März 2022 zum IT-Grundschutz in der Bundesverwaltung
- IKT-Weisung der Parlamentsdienste (Anhang 5)
Die Anbieterin garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Bewilligung Personalverleih
Die Anbieterin bestätigt, dass sie über eine gültige Bewilligung für Personalverleih (kantonal oder eidgenössisch) verfügt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Kopie der Bewilligung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024.
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängerinnen durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte, maximale Kostendach von CHF 700'000.00 exkl. MwSt. abgerufen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Parlamentsdienste
Parlamentsgebäude
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch