Ausschreibung 1385851: Managed Oracle Services
Publiziert am: 19. Januar 2024
Swissgrid AG
Swissgrid unterhält ihre IT-Systeme in zwei Rechenzentren. In diesen Rechenzentren wird die Oracle-Datenbankplattform betrieben; in der Vergangenheit wurde der Betrieb dieser Datenbanken bereits an einen externen Dienstleister ausgelagert. Der bestehende Vertrag mit diesem Dienstleister nähert sich seinem Ende, und im Rahmen dieses offenen Ausschreibungsverfahrens gemäss den GATT/WTO-Richtlinien wird die Neuvergabe dieser Dienstleistungen ausgeschrieben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Alle Leistungen sind in eigenen Räumlichkeiten der Anbieterin (off-site) sowie ausschliesslich nach vorgängiger Vereinbarung bei Swissgrid in Aarau oder an weiteren Standorten von Swissgrid (on-site) zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. Januar 2024 | Publikationsdatum | |
19. Januar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen sind die im Merkblatt aufgeführten Angaben an ausschreibungen-IT@swissgrid.ch zu senden und es ist nach Registrierung im SAP Ariba Network die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung in SAP Ariba Sourcing zu akzeptieren. |
20. Februar 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
26. Februar 2024 | Frist für Fragen | Die Fragen können ausschliesslich per email mittels des Dokumentes C3_Fragenkatalog an ausschreibungen-IT@swissgrid.ch laufend eingereicht werden. Es werden keine Auskünfte mündlich erteilt. |
11. März 2024 | Abgabetermin 23:45 | Die Angebotsabgabe muss elektronisch gemäss vorgegebener Struktur in der Verfahrensanweisung und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung via SAP Ariba Sourcing eingereicht werden. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Angebote dürfen weder persönlich bei Swissgrid abgegeben noch physisch per Post verschickt werden. |
11. März 2024 | Offertöffnung | Die Angebotsabgabe muss elektronisch gemäss vorgegebener Struktur in der Verfahrensanweisung und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung via SAP Ariba Sourcing eingereicht werden. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Angebote dürfen weder persönlich bei Swissgrid abgegeben noch physisch per Post verschickt werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
30 | PRICE | ZK1 Preis |
37 | QUALITY | ZK2 Qualität und Umfang der angebotenen Leistungen |
10 | QUALITY | ZK3 Referenzen |
5 | QUALITY | Zk4 Nachhaltigkeit |
3 | QUALITY | ZK5 Vorbehalte zum Vertrag |
15 | QUALITY | ZK 6 Anbieterpräsentation |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und in der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Lohngleichheit für Mann und Frau und des Umweltrechts, sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: 0585802111
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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