Ausschreibung 1385521: (24010) 805 Webumgebung energieschweiz.ch «Web-ECH»

Publiziert am: 20. Dezember 2023

Bundesamt für Energie BFE

Die Bedarfsstelle sucht ein Unternehmen für Webentwicklung, das die bestehende Website kontinuierlich gemäss dem aktuellen Stand der Technik weiterentwickelt, Kampagnenwebsites in die Hauptdomain integriert sowie massgeschneiderte Frontendlösungen umsetzt sowie den Betrieb gewährleistet.

Folgende Aufgaben fallen dabei an:
- Koordination, Informationsaustausch und Dokumentation
- Wartung und Support der Website
- Betrieb für die Webumgebung zur Verfügung
- Weiterentwicklung, Anpassung und Erweiterung der Webumgebung (z.B. CMS) an neue Anforderungen sowie konzeptionelle bzw. inhaltsrelevante Arbeiten an der Website

Die Laufzeit bzw. Auftragsdauer der ausgeschriebenen Leistungen dauert voraussichtlich bis ins Jahr 2029. Optional kann der Vertrag von der Vergabestelle um ein weiteres Jahr bis 2030 verlängert werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ittigen bei Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 75100000: Dienstleistungen der Verwaltung
  • 79340000: Werbe- und Marketingdienstleistungen
  • 75000000: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
  • 72413000: Website-Gestaltung
  • 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
  • 72400000: Internetdienste
  • 50000000: Reparatur- und Wartungsdienste
  • 72410000: Diensteanbieter
  • 32412110: Internet
  • 75110000: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
  • 50312600: Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen
  • 72420000: Internet-Entwicklung
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. Dezember 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

17. Januar 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

6. Februar 2024 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

12. Februar 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Juni 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 PRICE ZK01 Angebotspreis
25 QUALITY ZK02 Auftragsanalyse
20 QUALITY ZK03 Referenzen und Ressourcen
5 QUALITY ZK04 Nachhaltigkeit
20 QUALITY ZK05 Anbieterpräsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art (Wartung, Betrieb und Support sowie Weiterentwicklung einer Webumgebung), Umfang (produktiv seit mind. 2 Jahren) und Komplexität (Webumgebung unter Einbezug verschiedener Tools und Schnittstellen und in mindestens zwei Sprachregionen und Sprachversionen), vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren (massgebendes Datum: Q4 2023) nach.
(Aufgaben)Teile der Referenzen (z.B. das Hosting) dürfen auch durch Subunternehmer erbracht werden. Jedoch müssen beide Referenzen den gesamten Zyklus (Wartung – Betrieb – Support – Weiterentwicklung) abdecken.
Referenzauskünfte über von der Anbieterin für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 04) einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertretungen sind zu nennen).

EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können inkl. Stellvertretungen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04
Ansprechpartner Eskalation
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter.

EK05
Projektleitende Person/SPOC
Der Anbieter bestätigt, dass die Projektleitung auch die Funktion des SPOC (Single Point of Contact) einnimmt.
Die Projektleitung und seine Stellvertretung erfüllen beide die folgenden Anforderungen:
- Zertifikat: HERMES (mind. Level Foundation) oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung ist durch den Anbieter zu beweisen.
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektmanagement.
Die Projektleitung und ihre Stellvertretung müssen weiter Erfahrung in je 2 Projekten (in den letzten 5 Jahren, ausschlaggebendes Datum: Q4 2023) mit vergleichbarer Komplexität nachweisen. Konkret heisst das, dass die Projekte den Neuaufbau einer Website zeigen sollen. Dieser Neuaufbau muss in Bezug auf die Webumgebung ECH vergleichbar sein betreffend Anzahl Seiten sowie Art des CMS (Headless Technology). Die Projektleitung und die Stellvertretung dürfen die gleichen Referenzen angeben, sofern diese das Projekt gemeinsam durchgeführt haben.
Nachweis
Vollständig ausgefülltes Formular Schlüsselpersonen (Anhang 03) inkl. Beilage des entsprechenden Zertifikats.

EK06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter bestätigt, dass die unter EK05 aufgeführten Schlüsselpersonen in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher und französischer Sprache erstellen und abliefern können (eine Sprache mindestens C1 oder gleichwertig und die andere Sprache mindestens B2).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation* der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
* Beilage des entsprechenden Diploms des Sprachniveaus nach dem gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER - http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/) ODER Bestätigung, dass es sich um die Muttersprache handelt ODER dass die entsprechende Sprache während mindestens zwei Jahren im beruflichen Umfeld angewendet wurde.
Die weiteren Schlüsselpersonen, welche für den Einsatz in diesem Projekt vorgeschlagen werden, müssen sich auf Deutsch in Wort und Schrift verständigen können.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Akzeptanz der AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Anbieter, die Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 11 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Nachweis Subunternehmer
Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt sowie die charakteristischen Grundleistungen selbst erbringt, insbesondere im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht.
Nachweis
Sofern er Subunternehmer einsetzt, nennt der Anbieter Name und vorgesehenes Tätigkeitsfeld dieser/s Unternehmen/s im vorliegenden Auftrag.

EK11
Kooperation mit bestehenden Partnern
Kooperation mit bestehenden Partnern der Bedarfsstelle
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit dem BFE und den Partnern des BFE und ist bereit die bereits geleistete Vorarbeit optimal weiterzuführen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Rolle Software-Entwickelnde
Der Anbieter bestätigt, dass er zwei Mitarbeitende aus seinem Unternehmen als Software-Entwickelnde einsetzen kann.
Die zwei geforderten Software-Entwickelnden erfüllen beide die folgenden Anforderungen:
- Mind. 3 Jahre berufliche Erfahrung in der Rolle "Software Entwickelnde" (oder vergleichbar).
Nachweis
Als Nachweis ist das Formular Schlüsselpersonen (Anhang 03) auszufüllen.

EK13
Weitere Personenprofile
Die Anbieterin bestätigt, dass sie mit ihren Mitarbeitenden die folgenden Rollen abdecken kann:
- Requirements Engineer
- SEO Spezialisten
- UX/UI Design Fachspezialisten
- Frontend Entwickelnde
- Grafiker/Webdesigner
- Verantwortliche Person Testing
- Application-Architect
- System-Engineer
Die Hauptaufgaben zu den Rollen finden sich im Pflichtenheft (Kapitel 3.3.5).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14
Sitzungsort
Der Anbieter sowie die von ihm zur Leistungserbringung angebotenen und/oder beigezogenen Subunternehmer bestätigen, den Standort des BFE als Sitzungsort zu akzeptieren und dort an den vereinbarten Sitzungen (voraussichtlich 1-2 Sitzungen à je ca. 2h pro Monat) und Meetings teilzunehmen.
Sitzungen und Sitzungsart (vor Ort, hybrid oder remote) werden nach Bedarf und gemäss Notwendigkeit zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1385521 (24010) 805 Webumgebung energieschweiz.ch «Web-ECH»