Ausschreibung 1385115: 390080 Tunnel Täsch Zermatt – CDE
Publiziert am: 15. Dezember 2023
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Bereitstellung und Betrieb einer CDE (Commen Data Environment) um das Gesamtprojekt Tunnel Täsch
Zermatt mit der BIM-Methodik abzuwickeln inkl. Schulung und Support.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Dienstleistung wird am Standort des Projektes, bei der MGI und des Beauftragten erbracht. Die |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
15. Dezember 2023 | Publikationsdatum | |
15. Dezember 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Januar 2024 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung werden ausschliesslich über simap beantwortet. |
31. Januar 2024 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot ist 1x in Papierform und 1x digitaler Form (USB Stick) einzureichen. |
5. Februar 2024 | Offertöffnung | Das Angebot ist 1x in Papierform und 1x digitaler Form (USB Stick) einzureichen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
35 | PRICE | Preis |
45 | QUALITY | Fachkompetenz |
20 | QUALITY | Support |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind
nicht zugelassen.
Die Federführung muss einer Anbieterin der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten
sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe
der Offerte nicht ausgewechselt werden.
EK1: Zwei Referenzen bezüglich des Einsatzes der CDE in BIM-Projekten mit der vorgesehen Aufgabe vergleichbaren Infrastrukturprojekten (Linienbaustellen), welche realisiert oder in Bearbeitung sind. Mindestens eine Referenz muss 1 Tunnelbauwerk beinhalten. In den Projekten müssen die bearbeiteten Phasen, die Komplexität und der Projektumfang bezüglich der CDE beschrieben werden.
EK2: Nachweis des Serverstandorts in der Schweiz, der EU oder der USA. Der geforderte Nachweis ist in geeigneter und nachvollziehbarer Weise durch den Anbieter zu erbringen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss den Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen der Digitale Verwaltung Schweiz (DVS),
Ausgabe 2020.
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalte der Auftraggeberin
Die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen unter Vorbehalt der
Zustimmung durch den Verwaltungsrat der Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG (MGI) und der Finanzierung
durch das BAV. Aus diesen Umständen können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Die MGI behält sich vor, Berichtigungen, Bereinigung und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen
vorzunehmen, soweit dies aufgrund von Gesetz und Rechtsprechung gestattet ist. Diese werden gleichzeitig
allen Anbieterinnen schriftlich mitgeteilt, falls erforderlich unter Erstreckung der Angebotsfrist. Die
Anbieterinnen sind verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen in ihrem Angebot zu berücksichtigen.
Die MGI behält sich vor, die Erstreckung der Angebotsgültigkeit zu verlangen.
Widersprüche: Die Anbieterin ist jederzeit verpflichtet, die Auftraggeberin auf Widersprüche aufmerksam zu
machen. Wesentliche Fehler in den Ausschreibungsunterlagen sind durch die Anbieterin der
Ausschreibungsstelle zu melden.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Bahnhofplatz 7
3900 Brig-Glis
Telefon: +41 (0)848 642 442
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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