Zuschlag 1384595: RZ VBS/ Bund 2020 A&I
Publiziert am: 14. Dezember 2023
Verteidigung, Kommando Cyber Team Neue Digitalisierungsplattform (NDP) / armasuisse
Beim Vergabegegenstand handelt es sich um eine reine Dienstleistungsbeschaffung
ohne Hardware oder Lizenz Anteile.
Die zusätzlichen Leistungen müssen dem ursprünglichen Anbieter (WTO
Zuschlagsempfänger) vergeben werden, weil sich die Ersatz-WTO um drei Monate
verspätet und die Leistungen nur den aktuellen Lieferanten erbracht werden können
(technische Besonderheiten), eine andere wirtschaftlichere Lösung bietet sich nicht
an. Die Lieferobjekte im Kdo Cyber sind terminlich sehr eng getaktet. Ein
Unterbruch der Leistungen im Projekt ist nicht möglich.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma Oniko AG.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
12.12.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Telefon: +41584632323
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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