Ausschreibung 1383665: (23182) 485 Unterstützungsleist. für die KAFKA-Plattform im ISC-EJPD
Publiziert am: 12. Dezember 2023
Informatik Service Center ISC-EJPD
Die Bedarfsstelle sucht ein leistungsfähiges Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen auftragsrechtlicher Art für Unterstützungsleistungen beim Lifecycle und bei der Erweiterung der KAFKA-Plattform des ISC-EJPD. Das Volumen liegt bei maximal 500 Personentagen und umfasst einen Grundauftrag (300 Personentage) sowie optionale Leistungsanteile (maximal 200 Personentage). Es ist ein Leistungszeitraum vom 2. Quartal 2024 bis 31.12.2028 vorgesehen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Eichenweg 3, 3052 Zollikofen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Dezember 2023 | Publikationsdatum | |
12. Dezember 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
11. Januar 2024 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
30. Januar 2024 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
5. Februar 2024 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
40 | PRICE | ZK 1 Preis |
40 | QUALITY | ZK 2 Erfahrung und Kenntnisse Kafka |
10 | QUALITY | ZK 3 Erfahrung und Kenntnisse CI/CD |
10 | QUALITY | ZK 4 Agile Projekterfahrung |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 02) sowie Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02a Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Aufgrund des ausgewiesenen Umfangs im Pflichtenheft gehen wir davon aus, dass für den Auftrag eine bis zwei Fachpersonen eingesetzt werden, wobei vier maximal eingesetzt werden dürfen. Es sind alle eingesetzten Mitarbeitenden für den Grundauftrag im Referenzformular Anhang 03 aufzulisten. Es ist dabei mindestens eine Fachperson als Fachperson 1 zu deklarieren. Diese eingesetzte Fachperson 1 muss dabei mindestens 50% des Grundauftrages in den Jahren 2024 und 2025 erbringen.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 02) mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen sowie Einreichung des ausgefüllten Referenzformulars Anhang 03.
EK02b Anbieter stellen beim Abruf von optionalen Leistungen qualifizierte Fachpersonen bereit
Der Anbieter bestätigt, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit die geforderten Leistungen mit entsprechenden qualifizierten Fachpersonen im geforderten Umfang, gemäss dem Pflichtenheft und dessen Anhängen, bereitstellen kann.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 02).
EK03 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 02) unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC in Spalte G "Bemerkungen des Anbieters".
EK04 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter Personensicherheitsprüfung (https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html) zu finden.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, die zum Einsatz vorgesehenen Personen auf erstes Verlangen bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 02).
EK05 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeiter bei Vorliegen wichtiger Gründe wie verlangt zu ersetzen.
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 02).
EK06 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Die AGB sind abrufbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er die aufgeführten AGB akzeptiert.
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 02).
EK07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Anhang Nr. 04 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er den beiliegenden Vertragsentwurf vorbehaltlos akzeptiert.
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 02).
EK08 IKT-Grundschutz
Der Anbieter bestätigt die Anerkennung und Einhaltung der IKT-Grundschutzvorgaben in der Bundesverwaltung gem. https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/sicherheitsvorgaben-bund/sicherheitsverfahren/grundschutz.html
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er die Anerkennung und Einhaltung der IKT Grundschutzvorgaben in der Bundesverwaltung einhält.
Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 02).
EK09 Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten mit Bezug zum KAFKA Umfeld. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von zwei grösseren Referenzprojekten nach, wobei diese Projekte insgesamt in mindestens zwei der unten aufgeführten Themengebiete erfolgreich abgeschlossen worden sein müssen. Pro Themengebiet ist zudem zwingend die in Klammer gesetzten Mindest-Projekttage zu erreichen, damit das Themengebiet als erfüllt gilt.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Themengebiete:
- Implementierung Kafka Schema-Registry (Mindest-Projekttage: 20)
- Kafka Stream Processing (Mindest-Projekttage: 40)
- Automatisches Testing in Bezug auf Kafka (Mindest-Projekttage: 40)
- Applikationsanforderungen in Bezug auf Kafka (Mindest-Projekttage: 40)
- Kafka Monitoring mit Open Source Tools (Mindest-Projekttage: 25)
- Kafka Replikation über Availabilty Zones / Sites (Mindest-Projekttage: 40)
- Strimzi Erfahrung (Mindest-Projekttage: 60)
- Erfahrung mit komplexen Kafka Architekturen / Implementierung (Mindest-Projekttage: 60)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Nachweis anhand von zwei abgeschlossenen Referenzprojekten in mindestens insgesamt zwei Themengebiete und im Gesamtumfang (Gesamtprojektvolumen > kCHF 150). Je Referenzprojekt ist ein vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 03) mit den dort aufgeführten Detailinformationen auszufüllen. Pro Themengebiet ist zwingend die in Klammer gesetzten Mindest-Projekttage zu erreichen, damit das Themengebiet als erfüllt gilt.
Die Bedarfsstelle behält sich vor, die Referenzpersonen zu kontaktieren.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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