Ausschreibung 1383643: Doc1748811775 - Bauherrenvertretung für PSU-Rollout
Publiziert am: 3. Januar 2024
Swissgrid AG
Im vorliegenden Projekt «PSU-Rollout» soll eine Dienstleisterin mit Back-Office beschafft werden, welche die Rolle der Bauherrenvertretung übernimmt. Die Bauherrenvertretung wird in enger Zusammenarbeit mit Swissgrid die Koordination und Führung des Generalplaners intensiv unterstützen. Sie vertritt (im Rahmen ihrer Kompetenzregelung) die Swissgrid nach aussen. Hierzu werden der Bauherrenvertretung die notwendigen Weisungsbefugnisse erteilt und Zugriffe auf die IT-Mittel der Swissgrid gewährleistet.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Leistungserbringung erfolgt grösstenteils am Hauptsitz in Aarau, sowie in den schweizweit verteilten Unterwerken und Stützpunkten der Swissgrid. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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3. Januar 2024 | Publikationsdatum | |
3. Januar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der Link zu den Ausschreibungsunterlagen in SAP Ariba kann per Mail bei andre.meier@swissgrid.ch angefragt werden. Die folgenden Angaben sind in der E-Mail anzugeben (siehe auch hinterlegtes Merkblatt): •Name der Beschaffung Nach Akzeptanz der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung ist die Anbieterin berechtigt, die gesamten Ausschreibungsunterlagen von Swissgrid auf SAP Ariba einzusehen. Alle an der Ausschreibung beteiligten Mitarbeitenden der Anbieterin sind entsprechend zu instruieren und sind gleichermassen an die Bedingungen der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung gebunden. |
9. Februar 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
17. Januar 2024 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegeben Frist für schriftliche Fragen ausschliesslich mit dem auf SAP Ariba hinterlegten Dokument 03_Vorlage_Anbieterfragen_u_Antworten.docx über die Ariba Event Messenger Funktion laufend eingereicht werden. Für detailliertere Informationen zur Vorgehensweise siehe Kap. 4.3 der Verfahrensanweisung. |
13. Februar 2024 | Abgabetermin 23:59 | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. Angebote dürfen nicht anderweitig (z.B. Mail, Post, persönliche Übergabe) übermittelt werden. |
14. Februar 2024 | Offertöffnung | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. Angebote dürfen nicht anderweitig (z.B. Mail, Post, persönliche Übergabe) übermittelt werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
40 | PRICE | ZK1 - Preis |
25 | QUALITY | ZK2 - Profil der Schlüsselpersonen |
5 | QUALITY | ZK3 - Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen |
5 | QUALITY | ZK4 - Unternehmensressourcen an Mitarbeitenden für Schlüsselrolle |
5 | QUALITY | ZK5 - Unternehmensressourcen an Unterstützungsleistungen und Backoffice |
20 | QUALITY | ZK6 - Interview mit Schlüsselpersonen |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Hinweis Nr. 1:
Der eingereichte Gesamtpreis gemäss dem Preisblatt (D2) ist ohne Abnahmegarantie zu verstehen. Die Leistungen werden nach dem effektiv ausgewiesenen und von Swissgrid akzeptierten Aufwand zu den vereinbarten Tarifen vergütet. Der Vertragspartner hat ausschliesslich Anspruch auf Vergütung der von Swissgrid ausgelösten Einzelbestellungen.
Für detailliertere Informationen hierzu, siehe die Ziff. 7 im Vertragsentwurf A1.
Hinweis Nr. 2:
Etwas versetzt zu dieser Ausschreibung wird Swissgrid auch die Leistungen für den «Generalplaner im PSU-Rollout» in einem offenen Verfahren nach GATT/WTO ausschreiben. Zwischen diesen Ausschreibungen besteht aus einer «Good Corporate Governance»-Sicht eine gegenseitige Abhängigkeit. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Integrität der verschiedenen Funktionen sind die Leistungserbringer dieser beiden Ausschreibungen voneinander zu trennen. Eine Dienstleisterin kann nicht gleichzeitig den Zuschlag für den Bauherrenvertreter und Generalplaner erhalten.
Für detailliertere Informationen hierzu, siehe die Ziff. 5.13 in der Verfahrensanweisung.
Hinweis Nr. 3:
Im Falle von widersprüchlichen Angaben zwischen der deutschen und französischen Ausschreibungsdokumentation, gelten diejenigen Formulierungen aus der deutschsprachigen Dokumentation als vorrangig.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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