Ausschreibung 1382187: (23227) 805 Renovabene & Locabene
Publiziert am: 8. Dezember 2023
Bundesamt für Energie BFE
Die Online-Sanierungsratgeber Renovabene und Locabene begleiten Mieter/innen und Vermieter/innen vor, während und nach energetischen Gebäudesanierungen. Die beiden Plattformen beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Themen Bau, Kommunikation, Recht und Finanzen.
Beschafft wird ein Dienstleister, welcher die Leitung der Geschäftsstelle Sanierungsratgeber übernimmt, führt und weiterentwickelt und in diesem Zusammenhang die Verwaltung, Erarbeitung des Contents sowie die Konzeptionierung der Neugestaltung für die zur Geschäftsstelle gehörenden Websites verantwortet. Des Weiteren benötigt die Bedarfsstelle vom Anbieter spezifisches Fachwissen im Bereich sanierungsbedingte Mieterkommunikation, Heizkosten etc.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ittigen bei Bern. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. Dezember 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
8. Januar 2024 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
24. Januar 2024 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
30. Januar 2024 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
1. Juli 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
30 | PRICE | ZK 01 Preis |
20 | QUALITY | ZK 02 Auftragsanalyse |
30 | QUALITY | ZK 03 Arbeitsprobe |
15 | QUALITY | ZK 04 Zusätzliche Erfahrung |
5 | QUALITY | ZK 05 Nachhaltigkeit |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, um den vorliegenden Auftrag in hoher Qualität umzusetzen. Als Nachweis belegt er anhand von mind. 2 bis max. 4 Referenzen betr. den letzten 5 Jahren (bis Ende 2023), welche in der Summe folgende Anforderungen erfüllen, dass er über die entsprechende Erfahrung verfügt:
- Projektleitung und Koordination mit mehreren unterschiedlichen Partnern
- Beratung im Bereich Energie und Gebäude / Immobilienwirtschaft
- Contentmanagement und -erarbeitung
- Fachtechnische redaktionelle Aufgaben
- Konzeptionierung Weiterentwicklungen von Websites, Online-Plattformen o.Ä.
Die Referenzen dürfen auch von einem Subunternehmen erbracht werden sofern dieser auch den in der Referenz betreffenden Teil der Leistung im künftigen Auftrag erbringen wird.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
*dies bedeutet, dass die obengenannten Anforderungen mind. je einmal mit/in den 2 bis max. 4 Referenzen abgedeckt sein müssen.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen, inkl. eines Organigramms für das Projekt.
EK04
Eskalationsstufe
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (nicht der/die SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertretung.
EK05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter bzw. vom Subunternehmen zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06
Akzeptanz der AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 11 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Nachweis Subunternehmer
Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt sowie die charakteristischen Grundleistungen selbst erbringt, insbesondere im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht.
Nachweis
Sofern er Subunternehmer einsetzt, nennt der Anbieter Name und vorgesehenes Tätigkeitsfeld dieser/s Unternehmen/s im vorliegenden Auftrag.
EK09
Kooperation mit bestehenden Partnern
Kooperation mit bestehenden Partnern der Bedarfsstelle
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit dem BFE und den Partnern des BFE.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Sitzungsort
Der Anbieter bestätigt, den Standort des BFE (Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen) als Sitzungsort zu akzeptieren und dort an den vereinbarten Sitzungen und Meetings teilzunehmen (max. ca. 1 Sitzung à je ca. 2h pro Monat).
Sitzungen und Sitzungsart (vor Ort, hybrid oder remote) werden nach Bedarf und gemäss Notwendigkeit zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11
Terminliche Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht bereitstellen wird. Vor allem zu Beginn der Leistungserbringung oder bei allfälligen Projekt-/Aufwandspitzen muss der Anbieter fähig sein die entsprechend benötigten Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12 Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, Bilder, Filme, Kartenausschnitte und Infografiken sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.docx, *.xlsx, *.pptx, *pdf, *.jpg, *.mp4, *.mpeg, *.mov. usw.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter verpflichtet sich, die finalen Daten im offenen Format während und nach Abschluss des Projekts zur Verfügung zu stellen. Falls dafür Kosten anfallen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.
Nachweis
Einreichung der rechtsgültig unterzeichneten Selbstdeklaration für das Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten (Anhang 06).
EK13
Datenschutz
Der Anbieter sowie die von ihm zur Leistungserbringung angebotenen und/oder beigezogenen Subunternehmer bestätigen, dass sie sorgfältig mit den ihnen anvertrauten Daten umgehen und diese Dritten nicht zugänglich machen. Sie bestätigen, dass sie auch im Laufe des Projekts keine personenbezogenen oder andere Daten auf eigene Initiative sammeln oder an Dritte weitergeben.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK14
Layout und CI/CD Bund und ECH
Der Anbieter bestätigt das CI/CD der Bundesverwaltung und von ECH bei der Produktion jedweder relevanten Erzeugnisse (Präsentationen, Newsletter etc.) einzuhalten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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