Zuschlag 1381069: Erneuerung Microsoft-Lizenzen für drei Jahre (04.2024-03.2027)
Publiziert am: 15. Februar 2024
Kanton St. Gallen
Nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.51) kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur ein Anbieter in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt.
Im Zusammenhang mit der Realisierung des Workplace 2024 (nunmehr DRIVE) wurde u.a. im offenen Verfahren der Zuschlag für die Implementation und den Betrieb von Microsoft 365 erteilt (publiziert auf simap.ch mit Meldungsnummer 1321599). Mit dem digitalen Arbeitsplatz wird dem Staatspersonal des Kantons St.Gallen ein Standard-Set an Microsoft 365-Applikationen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Betriebs von Microsoft 365 gibt es keine funktionale Alternative zu Microsoft-Lizenzen. Damit kann der Auftrag aus technischen und immaterialgüterrechtlichen Gründen im Rahmen einer Intra-Brand-Vergabe freihändig vergeben werden.
Mit dem Dienstleistungsvertrag wird sichergestellt, dass alle benötigten Lizenzen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Kanton St.Gallen plant eine Ausschreibung für ein umfassendes Software Asset Management (SAM) ab 2025. Deshalb wird die mit vorliegendem Zuschlag ebenfalls vergebene Dienstleistung des LSP auf ein Jahr beschränkt. Der Auftragswert dieser Dienstleistung liegt unterhalb des Schwellenwertes für das Einladungsverfahren, womit dessen freihändige Vergabe an den vorliegend gewählten LSP für sich alleine nicht publiziert werden müsste.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
13.02.2024
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Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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9001 St.Gallen
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