Zuschlag 1380925: Rufbereitschaft für Briefzentren

Publiziert am: 5. Dezember 2023

Die Schweizerische Post AG

Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB:
Die bestehende Software für das Sortieren von Briefen wurde von der Zuschlagsempfängerin im Rahmen des Projektes REMA aufgrund einer WTO-Ausschreibung beschafft und installiert. Dabei wurde die Software in einem komplexen Verbund mit diversen anderen Applikationen installiert und aufgrund neuer Anforderungen der Post auch laufend weiterentwickelt. Um den Postbetrieb aufrecht erhalten zu können, ist die Post auf eine störungsfreie Sortierinformatik angewiesen, welche im Verbund mit anderen hochkritischen Applikationen steht. Nur durch das Wissen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zuschlagsempfängerin und durch den Verbund all dieser Applikationen kann der Betriebsprozess sichergestellt und letztendlich das Dienstleistungsangebot der Post aufrechterhalten werden.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 72266000: Software-Beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Körber Supply Chain AG, Zürich
CHF 5,743,000 exkl. MwSt., Der oben genannte Preis entspricht einer Vergütung von 60 Monaten.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

28.11.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Die Schweizerische Post AG
Wankdorfallee 4
3030 Bern
Telefon: +41583414915
E-Mail-Adresse:  
da@post.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1380925 Rufbereitschaft für Briefzentren