Zuschlag 1380093: Unterstützung Netzwerk Segregierung METAS

Publiziert am: 28. November 2023

Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS

Die ACE Information Technology AG ist mit der IT- und Labor-Infrastruktur beim METAS vertraut.
Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter für die Aufgabenkoordination und -unterstützung, die Weiterentwicklung der Konzepte, die Unterstützung bei der Verschiebung von Systemen und die Inventarisierung würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten, substanzielle Mehrkosten mit sich bringen und Betriebsverzögerungen bedeuten.
Der Zuschlag für die Unterstützung darf der ACE Information Technology AG deshalb im freihändigen Verfahren erteilt werden (Art. 21 Abs. 2 Bst. c,e BöB).


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72220000: Systemberatung und technische Beratung
  • 72246000: Systemberatung
  • 72130000: Beratung bei der Planung von Computeranlagen
  • 80511000: Ausbildung des Personals
  • 72315200: Verwaltung von Datennetzen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

ACE information technology ag, Bern
CHF 49,400 exkl. MwSt., Kostendach total (sämtliche Dienstleistungen) CHF 273'720.00

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

08.11.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS
Lindenweg 50
3003 Bern-Wabern
Telefon: +41583870111
E-Mail-Adresse:  
beschaffung@metas.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1380093 Unterstützung Netzwerk Segregierung METAS