Zuschlag 1379909: Weiterentwicklung Innosuisse Reporting Plattform

Publiziert am: 29. November 2023

Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung

Die freihändige Auftragsvergabe erfolgt an die Firma isolutions AG, da die ursprüngliche offene Ausschreibung 192045 – Innosuisse IT-Plattform; Los 4 vom 11.09.2019 volumenmässig ausgeschöpft ist und ein Wechsel der Anbieterin für die notwendige Erweiterung des Auftrags für die Auftraggeberin Innosuisse mit erheblichen Schwierigkeiten und substanziellen Mehrkosten verbunden wäre. Zur Sicherstellung der Weiterentwicklung und des Betriebs der technisch und fachlich komplexen Reporting Plattform von Innosuisse bedarf es zusätzlicher, zum Zeitpunkt der Ausschreibung von 2019 nicht vorgesehener Leistungen. Diese Leistungen werden gemäss Artikel 21 Absatz 2 Bst. e BöB an die bisherige Vertragspartnerin isolutions AG vergeben, da sie als einzige das benötigte Knowhow mit sich bringt und ein Wissenstransfer zu einer neuen Anbieterin erhebliche Schwierigkeiten und substanzielle Mehrkosten (zeitliche Verzögerungen mit der Folge von ressourcenintensiver manueller Abwicklung von Reportingtätigkeiten) zur Folge hätte.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

ISOLUTIONS AG, Bern
CHF 913,667 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

28.11.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 61 61
E-Mail-Adresse:  
finance@innosuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1379909 Weiterentwicklung Innosuisse Reporting Plattform