Zuschlag 1379807: Zuschlag im Auftrag CCoE für Integrationspartner SAP
Publiziert am: 27. November 2023
Finanzverwaltung, Customer Center of Expertise SAP
Der Auftrag betrifft die Verlängerung bestehender Verträge bzw. Lieferantenbeziehungen, wie in Ziff. 2.1 beschrieben, um drei Jahre bis 31.12.2026. Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e der Interkantonalen Vereinbarung vom 15.11.2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Diese Voraussetzungen sind vorliegend aus folgenden Gründen erfüllt: Eine Neuausschreibung würde das Projekt ERP erheblich verzögern, was wesentliche Mehrkosten sowie entfallende Einsparungen zur Folge hätte. Ein Wechsel der Leistungserbringer hätte zudem einen aufwändigen und langwierigen Wissenstransfer zur Folge, bei dem Know-how über das Projekt sowie das bereits eingeführte ERP-System verloren gehen würde, was den Projekterfolg gefährden oder zu weiteren Verzögerungen führen kann.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.11.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Budgets und der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde.
Münsterplatz 12
3011 Bern
Telefon: +41 31 633 44 66
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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