Vorankündigung 1379679: RFI Handelsregisterlösung DIJ Kanton Bern
Publiziert am: 29. November 2023
Generalsekretariat der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Um abzuklären, ob Wettbewerb für die Beschaffung am Markt besteht, führt die Vergabestelle mit dieser Vorankündigung einen RFI (Request for Information) durch. Dieser RFI dient ausschliesslich dem Zweck der Informationsgewinnung und der Planung der weiteren Schritte zur allfälligen Ablösung der bestehenden Handelsregisteramt-Applikation. Konkret soll abgeklärt werden, welche und wie viele potentielle Anbietende am Markt tätig sind, welche die Anforderungen an die zu beschaffende Handregisteramt-Applikation (vgl. Fragenkatalog) erfüllen können. Dieser RFI ist für den Auftraggeber wie auch für die Antwortenden unverbindlich. Die Teilnahme oder Nichtteilnahme am RFI hat keinen Vorteil oder Nachteil in einem späteren öffentlichen Beschaffungsverfahren zur Folge. Die Teilnahme am RFI führt nicht zur Vorbefassung der Antwortenden (Art. 14 Abs. 3 IVöB). Die Antworten werden vertraulich behandelt. Wie gesetzlich vorgeschrieben, wird eine Zusammenfassung der Antworten in den Ausschreibungsunterlagen eines allfälligen späteren Beschaffungsverfahrens bekannt gegeben (Art. 14 Abs. 3 IVöB). Diese Zusammenfassung wird so verfasst, dass die Antwortenden nicht identifizierbar sind und dass Antworten auf Wunsch nicht berücksichtigt werden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Vorankündigung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
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