Zuschlag 1377141: Lärmdatenbank (LärmDB) Decibase

Publiziert am: 8. Dezember 2023

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Das BAFU fordert basierend auf Artikel 50 Umweltschutzgesetz (USG) und Artikel 20-27 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) jedes Jahr den aktuellen Stand der Lärmsanierung im Vergleich zur Programmvereinbarung ein. Gestützt auf die Art. 37 und 37a ist ein Lärmkataster zu führen und die Einhaltung der publizierten Lärmbelastungen zu kontrollieren.
Die Applikation von Grolimund + Partner AG ist für dieses Monitoring und Reporting entwickelt worden und unterstützt diesen Prozess und die Ermittlung der entsprechenden Indikatoren seit über 15 Jahren. Eine Neuentwicklung wäre mit sehr grossem Aufwand und Risiken verbunden und kein Lieferant hat vergleichbare Erfahrungen im Umgang mit solchen akustischen Daten und Lärmvollzugs-Systemen. Es ist kein vergleichbares Produkt verfügbar, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und eine so auf die Bedürfnisse des Kantons Aargau zugeschnittene Funktionalität aufweist.
Somit ist eine Fortführung der Anwendung der Datenbank mit entsprechendem jährlichem Aufwand gemäss Leistungsbeschrieb für die Aktualisierung und Wartung zwingend notwendig.
Auch Anpassungen an die technische Weiterentwicklung der Umsysteme und der Datenbank selbst sind einzuplanen. Aus den beschriebenen fachlichen Gründen ist ein Systemwechsel wirtschaftlich nicht sinnvoll und es können keine weiteren Anbieter das bestehende System weiterführen.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Grolimund + Partner AG, Liebefeld
CHF 1,489,078

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

24.11.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 60
E-Mail-Adresse:  
ausschreibungen.atb@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1377141 Lärmdatenbank (LärmDB) Decibase