Zuschlag 1375977: Lagerverwaltungssystem mit Webshop
Publiziert am: 3. Januar 2024
Kanton Zürich
Die Erweiterung der vorhandenen Lösung Opacc ERP erweist sich mit Bezug auf Nutzung, Einbindung, Investitionsschutz, künftigen Kosten und dem Realisierungshorizont für die Umsetzung des Projekts als einzigartig; eine angemessene Alternative liegt nicht vor.
Gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB kann ein Auftrag unabhängig vom Auftragswert unter bestimmten Voraussetzungen direkt und ohne Veröffentlichung vergeben werden. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrags kommt nur eine Anbieterin oder ein Anbieter infrage und es gibt keine angemessene Alternative. Es gelangt der Ausnahmegrund gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB zur Anwendung.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.11.2023
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Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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Räffelstrasse 32
8090 Zürich
Telefon: +41 43 259 99 28
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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