Ausschreibung 1375205: Tablets für Fahrpersonal

Publiziert am: 8. Dezember 2023

PostAuto Schweiz AG (PA)

Gegenstand der Beschaffung ist ein in der Schweiz handelsübliches Tablet Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi, MM9C3TY/A) und Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi + Cellular, MM6R3TY/A)

Die Tablets müssen vollautomatisch im MDM-AirWatch der Post über das DEP-Programm von Apple registriert sein. Der Anbieter muss die Tablets an das DEP übermitteln.
Bis zur definitiven Gerätebestellung von der Initialmenge wird entschieden, ob Geräte mit oder ohne SIM Karte bestellt werden.
Insgesamt sollen über die gesamte Vertragsdauer 5000 Tablets beschafft werden.

•Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi, Modell MM9C3TY/A)
•iPad, Lightning auf USB‑C Kabel, 20W USB‑C Power Adapter

oder

•Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi + Cellular, Modell MM6R3TY/A)
•iPad, Lightning auf USB‑C Kabel, 20W USB‑C Power Adapter


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30213200: Tablettcomputer
  • 31000000: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
  • 30230000: Computerbezogene Geräte
  • 32270000: Digitale Übertragungsgeräte
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. Dezember 2023 Publikationsdatum
8. Dezember 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

19. Januar 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
22. Dezember 2023 Frist für Fragen

Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 22.12.2023 zu stellen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Frageforum in der Ausschreibungsplattform simap.ch voraussichtlich bis am 11.01.2024. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

19. Januar 2024 Abgabetermin 12:00

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig in digitaler Form im DecisonAdvisor hochgeladen sein;
Zu spät eingereichte oder unvollständig eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.

Die Post behält sich vor, dass Angebot bei Bedarf nachträglich in Papierform einzufordern.

19. Januar 2024 Offertöffnung

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig in digitaler Form im DecisonAdvisor hochgeladen sein;
Zu spät eingereichte oder unvollständig eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.

Die Post behält sich vor, dass Angebot bei Bedarf nachträglich in Papierform einzufordern.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15 QUALITY Erfüllung der Anforderungen
70 PRICE Wirtschaftlichkeit
15 QUALITY Nachhaltigkeit

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

2.1 Teilnahmebedingungen / Selbstdeklaration
2.2 Nachweis zur Umsetzung von Sanktionen
2.3 Nachweise
2.4 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.5 Sozialversicherungsbeiträge
2.6 Akzeptanz des Lieferantenkodex für Verantwortungsvolle Beschaffung
2.7 Geheimhaltungsvereinbarung
2.8 Akzeptanz der AGB für den Kauf von Hardware
2.9 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
2.10 Subunternehmer/Unterlieferanten
2.11 Leistungsfähigkeit
2.12 Erfahrung
2.13 SAP Ariba-Netzwerk
2.14 Preiskalkulation (TCO)
2.15 Nachfolgemodelle
2.16 Nachbestellung vor Modellwechsel

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

• Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf von Hardware (Ausgabe Juni 2021)
• Rahmenvertragsentwurf

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Für die in der Schweiz zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche die am Ort der Leistung massgeblichen, Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, die Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einhalten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen.
Für die im Ausland zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nach Massgabe von Anhang 6 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) einhalten.
Der Auftraggeber vergibt einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen einhalten; dazu gehören in der Schweiz die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts und im Ausland die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt.
Die Subunternehmer sind verpflichtet, die vorliegend beschriebenen Verfahrensgrundsätze einzuhalten. Diese Verpflichtungen sind in die Vereinbarungen zwischen den Anbietern und den Subunternehmern aufzunehmen.

Sonstige Angaben:

Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.

Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im Online-Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 07 publiziert ist.

Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.

Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Schweizerischen Post AG zu vernichten.

Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

PostAuto Schweiz AG (PA)
Wankdorfallee 4
3030 Bern
Telefon: +41583864253
E-Mail-Adresse:  
da@post.ch

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