Ausschreibung 1375205: Tablets für Fahrpersonal
Publiziert am: 8. Dezember 2023
PostAuto Schweiz AG (PA)
Gegenstand der Beschaffung ist ein in der Schweiz handelsübliches Tablet Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi, MM9C3TY/A) und Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi + Cellular, MM6R3TY/A) Die Tablets müssen vollautomatisch im MDM-AirWatch der Post über das DEP-Programm von Apple registriert sein. Der Anbieter muss die Tablets an das DEP übermitteln. •Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi, Modell MM9C3TY/A) oder •Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi + Cellular, Modell MM6R3TY/A)
Bis zur definitiven Gerätebestellung von der Initialmenge wird entschieden, ob Geräte mit oder ohne SIM Karte bestellt werden.
Insgesamt sollen über die gesamte Vertragsdauer 5000 Tablets beschafft werden.
•iPad, Lightning auf USB‑C Kabel, 20W USB‑C Power Adapter
•iPad, Lightning auf USB‑C Kabel, 20W USB‑C Power Adapter
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
8. Dezember 2023 | Publikationsdatum | |
8. Dezember 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
19. Januar 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
22. Dezember 2023 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 22.12.2023 zu stellen. |
19. Januar 2024 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig in digitaler Form im DecisonAdvisor hochgeladen sein; |
19. Januar 2024 | Offertöffnung | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig in digitaler Form im DecisonAdvisor hochgeladen sein; |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
15 | QUALITY | Erfüllung der Anforderungen |
70 | PRICE | Wirtschaftlichkeit |
15 | QUALITY | Nachhaltigkeit |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
2.1 Teilnahmebedingungen / Selbstdeklaration
2.2 Nachweis zur Umsetzung von Sanktionen
2.3 Nachweise
2.4 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.5 Sozialversicherungsbeiträge
2.6 Akzeptanz des Lieferantenkodex für Verantwortungsvolle Beschaffung
2.7 Geheimhaltungsvereinbarung
2.8 Akzeptanz der AGB für den Kauf von Hardware
2.9 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
2.10 Subunternehmer/Unterlieferanten
2.11 Leistungsfähigkeit
2.12 Erfahrung
2.13 SAP Ariba-Netzwerk
2.14 Preiskalkulation (TCO)
2.15 Nachfolgemodelle
2.16 Nachbestellung vor Modellwechsel
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf von Hardware (Ausgabe Juni 2021)
• Rahmenvertragsentwurf
Es findet keine Begehung statt.
Für die in der Schweiz zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche die am Ort der Leistung massgeblichen, Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, die Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einhalten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen.
Für die im Ausland zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nach Massgabe von Anhang 6 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) einhalten.
Der Auftraggeber vergibt einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen einhalten; dazu gehören in der Schweiz die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts und im Ausland die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt.
Die Subunternehmer sind verpflichtet, die vorliegend beschriebenen Verfahrensgrundsätze einzuhalten. Diese Verpflichtungen sind in die Vereinbarungen zwischen den Anbietern und den Subunternehmern aufzunehmen.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im Online-Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 07 publiziert ist.
Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Schweizerischen Post AG zu vernichten.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Wankdorfallee 4
3030 Bern
Telefon: +41583864253
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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