Zuschlag 1375165: Aufbau und Betrieb RZ BSA

Publiziert am: 6. November 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Den Zuschlag erhält die Axpo Systems AG, da die technischen Besonderheiten (Technologie) des Auftrages und die sicherheitstechnischen Anforderungen in Kombination mit den hohen betrieblichen Anforderungen einzigartig erfüllt werden. Da die Axpo Systems AG bereits den Zuschlag im Rahmen der WTO-Ausschreibung übergeordneter Betrieb IP-Netz BSA inkl. des Infrastrukturbetriebes der Basisdienste im selektiven Verfahren erhalten hatte, kann auf das bestehende Knowhow aufgebaut werden. Axpo Systems AG war der einzige Anbieter, welcher Nachweise für alle erforderlichen Bereiche und insb. für den Betrieb von kritischen Infrastrukturen (OT) nachweisen konnte. Die vorhandene Betriebserfahrung im Bereich der IPv6 Technologie ist zwingend notwendig, da das IP-Netz BSA auf dieser Technologie basiert.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 71356000: Dienstleistungen im technischen Bereich
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Axpo Systems AG, Lupfig
CHF 1,514,100

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

03.11.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Postfach
3003 Bern
Telefon: 058 462 94 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffungen-ds@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1375165 Aufbau und Betrieb RZ BSA