Abbruch 1373979: Beschaffung ERP-Lösung
Publiziert am: 1. November 2023
Gemeinde Oberwil
Der Beschaffungsgegenstand umfasst die folgenden Aufgabenstellungen:
*Lizenzen für die Nutzung der Software
*Dienstleistungen:
-Installation und Konfiguration der Software auf die bereitgestellte IT-Infrastruktur
-Migration der bestehenden Datenbestände zur Verwendung mit der neuen Software
-Projektmanagement und Projektumsetzung
-Schulung der Anwender
-Einführungsbegleitung
-Service-Desk- und Supportleistungen während der Nutzungsdauer
-Softwarewartung
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
- Kein Anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen.
Das Beschaffungsverfahren " Beschaffung ERP-Lösung " wird gestützt auf § 29 des kantonalen Beschaffungsgesetzes abgebrochen, da keines der eingereichten Angebote die technischen Spezifikationen bezüglich Verfügbarkeit der geforderten Software-Module zum erforderlichen Einführungszeit-punkt erfüllt.
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Hauptstrasse 24,
4104 Oberwil
Telefon: 061 405 42 29
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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