Zuschlag 1373603: BIM-Manager Auftraggeberseits

Publiziert am: 8. November 2023

armasuisse Immobilien

Nach Auswertung der Kriterienliste erzielten die Zuschlagsempfänger die vorteilhaftesten Angebote und die höchsten Punktzahlen. Des Weiteren lag die Punktzahl der berücksichtigten Anbieter über die geforderte Minimalpunktzahl von 300.00 Punkten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 71200000: Dienstleistungen von Architekturbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 5:

    BIM-Manager Auftraggeber Italienische Schweiz (IT) – Hochbau
    für das Baumanagement Zentral.
    Bei diesem Los werden maximal 3 Zuschläge erteilt bzw. Rahmenverträge abgeschlossen.

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Z1 Erfahrungsnachweis & Qualifikation des BIM-Managers
25% Z2 Nomineller Preis (Stundenansatz inkl. NK)
8% Z3 Verlässlichkeit des Stundenansatzes inkl. NK
20% Z4 Aufgabenanalyse / Vorgehenskonzept
7% Z5: Auftragsanalyse

Berücksichtigte Anbieter

Basler & Hofmann AG Ingenieure Planer und Berater, Zürich
, 315.47 punti di 500 punti; 2. posizione

EBP Schweiz AG, Zürich
, 334.39 punti di 500 punti; 1. posizione

pom + Consulting AG, Zürich
, 309.00 punti di 500 punti; 3. posizione

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 24.07.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 101 Tage

Datum des Zuschlags:

02.11.2023


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

armasuisse Immobilien
Guisanplatz 1
3003 Bern
Telefon: 058 463 20 20
E-Mail-Adresse:  
marianne.zuercher@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1373603 BIM-Manager Auftraggeberseits