Ausschreibung 1372903: (23185) 609 Lifecycle ePGU (Java SW-Entwicklung)

Publiziert am: 27. Oktober 2023

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Business Solutions

Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen externen Leistungserbringer zu finden, der über eine hohe Fachkompetenz und Erfahrung in der individuellen Softwareentwicklung mit Java verfügt.
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Beratung; Architektur; UX Design; SW-Entwicklung; Testing; Integration; Agile Führung (Projektmanagement, Scrum, SAFe); Wartung / SLA / Betrieb.
Der Abruf der Leistungen erfolgt in Form eines Full Service als Managed Lifecycle.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Zollikofen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
27. Oktober 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

3. November 2023 Frist für Fragen

Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt.
Termin 1. Fragerunde: 03.11.2023
Termin 2. Fragerunde: 16.11.2023

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

8. Dezember 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

14. Dezember 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10 QUALITY ZK 1.1 Verfügbarkeit
10 QUALITY ZK 1.2 Fullstack Erfahrung I
10 QUALITY ZK 1.3 Fullstack Erfahrung II
10 QUALITY ZK 1.4 Frontend Erfahrung
10 QUALITY ZK 1.5 Erfahrung Testmanagement/Testautomatisierung
10 QUALITY ZK 1.6 Erfahrung als Team
5 QUALITY ZK 1.7 Microservice Architekturen
5 QUALITY ZK 1.8 Erfahrung Lifecycle
5 QUALITY ZK 1.9 Agile Methoden
25 PRICE ZK 2 Preis (max. Stundensatz in CHF exkl. MWST)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Als Nachweis ist die Bestätigung im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich und Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Im Falle von Bietergemeinschaft ist dieses Kriterium von jedem Mitglied einzeln zu erfüllen und nachzuweisen.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Ansprechpartner
Der Anbieter bestätigt, dass über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Als Nachweis ist die Bestätigung im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich und falls zutreffend die Nennung von SPOC und Stellvertretung im Bemerkungsfeld:
Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK 03
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Als Nachweis ist die Bestätigung im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich.

EK 04
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Als Nachweis ist die Bestätigung im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich.

EK 05
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes
Der Anbieter bestätigt, dass er die nachstehend aufgeführten AGB akzeptiert:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Als Nachweis ist die Akzeptanz der AGB im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich.

EK 06
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Der Anbieter bestätigt, dass er den beiliegenden Vertragsentwurf vorbehaltlos akzeptiert.
Nachweis
Als Nachweis ist die Akzeptanz des Vertragsentwurfs im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich.

EK 07
Anforderungen an die Schlüsselpersonen
Der Anbieter verfügt über Schlüsselpersonen (SPOC-Entwicklung und Stellvertretung), welche die nachstehenden Anforderungen betreffend Kompetenzen und Sprache erfüllen.
SPOC-Entwicklung:
- Deutsch: mündlich und schriftlich mind. Niveau C1 gemäss Europäischen Sprachenportfolio( ESP)
- Deutsch oder Englisch als Teamsprache gemäss EK 08: mündlich und schriftlich mind. Niveau B2 gemäss ESP
- erfüllt die Anforderungen von EK 12 als Architekt
Stv SPOC-Entwicklung:
- Deutsch: mündlich und schriftlich mind. Niveau B2 gemäss ESP
- Deutsch oder Englisch als Teamsprache gemäss EK 08: mündlich und schriftlich mind. Niveau B2 gemäss ESP
- erfüllt die Anforderungen von EK 11 als Fullstack-Entwickler Senior
Nachweis
Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt für den SPOC-Entwicklung und seinen Stellvertreter) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen). Die Sprachnachweise sind beizulegen (Diplom, Zertifikat oder vergleichbar). Der Sprachnachweis kann auch mittels Einstufungstest erbracht werden (z.B. https://www.klubschule.ch/Themen/Einstufungstests/Sprachtest).
Diese Personen werden auch zur Erfüllung von EK 12 (SPOC-Entwicklung : SW-Architekt) und EK 11 (Stellvertretung: Fullstack-Entwicklung) eingesetzt.

EK 08
Sprachkenntnisse des Teams
Der Anbieter verfügt über ein Entwicklerteam, das vollständig (jede angebotene Person) in der deutschen oder englischen Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren kann.
- Teamsprache (Deutsch oder Englisch): mündlich und schriftlich mind. Niveau B2 gemäss ESP
Nachweis
Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt pro Person) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen). Die Sprachnachweise sind beizulegen (Diplom, Zertifikat oder vergleichbar). Der Sprachnachweis kann auch mittels Einstufungstest erbracht werden (z.B. https://www.klubschule.ch/Themen/Einstufungstests/Sprachtest).

EK 09
Bereitschaft und Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Bedarfsstelle, Pikett und Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten (Abend, Nacht sowie Samstag und Sonntag) zu erbringen (vgl. Ziff. 13 Anhang 3 Rahmenvertrag).
Erfüllt der Anbieter die geforderten Bedingungen betreffend Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten?
Nachweis
Für den Nachweis ist die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen).

EK 10
Frontend-Entwicklung
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 90 Stellenprozenten (100 Stellenprozente = 1 FTE = 1800h/Jahr) verfügbar sind, um die Leistungen in den genannten Technologien zu erfüllen.
Mindestanforderungen an die zur Verfügung gestellten Frontend-Entwickler:
- Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT (www.swissict.ch)
- mind. 1800 Stunden Erfahrung in der Java Frontend-Entwicklung mit Angular V2 (TypeScript)
Es darf maximal 1 Person angeboten werden. Es sind keine Subunternehmen zugelassen. Personen von Konzerngesellschaften sind Subunternehmen gleichgestellt..
Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung?
Nachweis
Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt pro Person) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen).

EK 11
Fullstack-Entwicklung
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im nachstehenden Umfang verfügbar sind, um die Leistungen in den genannten Technologien zu erfüllen.
Mindestanforderungen:
400 Stellenprozente Fullstack Entwickler I (Professional)
- Kompetenzstufe Professional gemäss S2 swissICT (www.swissict.ch)
- mind. 1500 Stunden Erfahrung in der Frontend-Entwicklung mit Angular V2 (TypeScript)
- mind. 1500 Stunden Erfahrung in der Backend-Entwicklung mit Spring Boot
200 Stellenprozente Fullstack Entwickler II (Senior)
- Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT (www.swissict.ch)
- mind. 2500 Stunden Erfahrung in der Frontend-Entwicklung mit Angular V2 (TypeScript)
- mind. 2500 Stunden Erfahrung in der Backend-Entwicklung mit Spring Boot
Es dürfen maximal 8 Personen angeboten werden, von denen maximal 2 Personen von Subunternehmen angeboten werden dürfen.
Personen von Konzerngesellschaften sind Subunternehmen gleichgestellt.
Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung?
Nachweis
Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt pro Person) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen).
100 Stellenprozente entsprechen 1 FTE = 1800h/Jahr).

EK 12
Architektur
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 100 Stellenprozenten (100 Stellenprozente = 1 FTE = 1800h/Jahr) verfügbar sind, um die Leistungen in den genannten Technologien zu erfüllen.
Mindestanforderungen an die zur Verfügung gestellten Java Architekten:
- Kompetenzstufe Expert gemäss S4 swissICT (www.swissict.ch)
- Die Person erfüllt die Rolle des SPOC-Entwicklung gemäss EK 07
- 3000 Stunden Erfahrung in der Java-Architektur (Entwicklungserfahrung wird nicht gewertet) mit Spring Boot
Es darf maximal 1 Person angeboten werden. Es sind keine Subunternehmen zugelassen. Personen von Konzerngesellschaften sind Subunternehmen gleichgestellt.
Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung?
Nachweis
Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt pro Person) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen).

EK 13
Testmanagement / Testautomatisierung
Der Anbieter weist nach, dass er über entsprechende Ressourcen verfügt, welche im Umfang von mindestens 90 Stellenprozenten (100 Stellenprozente = 1 FTE = 1800h/Jahr) verfügbar sind, um die Leistungen in den genannten Technologien zu erfüllen.
Mindestanforderungen an die zur Verfügung gestellten Tester:
- Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT (www.swissict.ch)
- Mindestens 2500 Stunden Erfahrung in den Rollen Testmanagement, Testautomatisierung und Testausführung mit den Testwerkzeugen Junit, Zephyr und AssertJ, davon mindestens 600 Stunden in jeder Rolle.
Es darf maximal eine Person angeboten werden, wobei es sich bei der Person auch um einen Subunternehmen handeln kann.
Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung?
Nachweis
Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt pro Person) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen).
100 Stellenprozente entsprechen 1 FTE = 1800h/Jahr).

EK 14
Erfahrung im Anwendungsbereich
Der Anbieter verfügt über nachgewiesene Erfahrung in der Entwicklung von Java-Applikationen, die mit den in Kapitel 1.2.1 Anhang A Rahmenvertrag beschriebenen Geschäftsmodulen vergleichbar sind (bspw. die Entwicklung eines Melderegisters).
Die eingereichten Referenzen müssen alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Referenz umfasst vergleichbare Vorhaben gemäss Kap. 1.2.1 Anhang A des Rahmenvertrags (Anhang 3)
- Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2018 zurückliegen
- Der Entwicklungsaufwand muss mindestens 3'000 Stunden betragen
- Die Backend Entwicklung basiert auf Java
- Die Entwicklungsdauer muss mindestens 12 Monate betragen
- Die Applikation befindet sich im produktiven im Einsatz.
Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung?
Nachweis
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Die formellen Anforderungen aus dem Referenzblatt (Tabellenblatt Anleitung) sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis:
Es sind nur Referenzprojekte des Anbieters/der Bietergemeinschaft zugelassen. Referenzen von ihren Subunternehmern sowie Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Es sind gesamthaft 2 Referenzen einzureichen. Diese Referenzen sind nicht für die Erfüllung von anderen Kriterien zugelassen. Die entsprechenden Referenznummern sind im Feld "Bemerkung" einzutragen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Business Solutions
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1372903 (23185) 609 Lifecycle ePGU (Java SW-Entwicklung)