Ausschreibung 1372217: Internet Service Provider

Publiziert am: 11. Dezember 2023

SBB AG Einkauf Infrastruktur

SBB Telecom stellt für den ganzen SBB Konzern die gesamten für den Betrieb notwendigen Telekommunikations-Dienstleistungen zur Verfügung. Dazu gehört unter anderem der Bereich der Internet-Anbindung.
Die SBB sucht mit dieser Ausschreibung eine Anbieterin, die ab 01.10.2024 folgende Internet-Services für die SBB erbringt:
•Redundante Internetanbindung an zwei Internet Service Provider
•Distributed Denial of Service (DDoS) Detection und Prevention

Die Anbieterin muss ein Gesamtangebot für obige Internet-Services einreichen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72400000: Internetdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Dezember 2023 Publikationsdatum
11. Dezember 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind gemäss Art. 21 Abs. 2 VöB nur in deutscher Sprache erhältlich.
Dieses Beschaffungsprojekt wurde am 20.02.2023 im Simap vorangekündigt. Die SBB hat innerhalb der gesetzten Frist keine Anfrage erhalten, welche eine französische Übersetzung der Ausschreibungsunterlagen fordert. Die Ausschreibungsunterlagen sind daher nur in deutscher Sprache erhältlich.

9. Februar 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
22. Dezember 2023 Frist für Fragen

None

9. Februar 2024 Abgabetermin 00:00

Das Angebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und auf einem USB-Stick und in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen:

SBB
Einkauf Infrastruktur
Reto Schwitter / I-ESP-EIT-TC
«NICHT ÖFFNEN – Angebot Internet Service Provider»
Hilfikerstrasse 3
CH-3000 Bern 65

Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform.

Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangs-beleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder kon-sularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Ver-tretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email: einkauf.telecom@sbb.ch der SBB AG zu melden.

Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 09.02.2024 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email: einkauf.telecom@sbb.ch der SBB AG zu melden.

Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel.

Zu spät eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.

16. Februar 2024 Offertöffnung

Das Angebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und auf einem USB-Stick und in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen:

SBB
Einkauf Infrastruktur
Reto Schwitter / I-ESP-EIT-TC
«NICHT ÖFFNEN – Angebot Internet Service Provider»
Hilfikerstrasse 3
CH-3000 Bern 65

Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform.

Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangs-beleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder kon-sularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Ver-tretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email: einkauf.telecom@sbb.ch der SBB AG zu melden.

Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 09.02.2024 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email: einkauf.telecom@sbb.ch der SBB AG zu melden.

Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel.

Zu spät eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

sind nicht zugelassen

Eignungskriterien:

EK1: «Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung»
EK2: «Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit»
EK3: «Hinreichendes Qualitätsmanagement»
EK4: «Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems»
EK5: «Kommunikation in Deutsch»

Geforderte Nachweise:

Die Eignungskriterien müssen grundsätzlich durch die Anbieterin selbst erfüllt werden.
zu EK1:
Die Anbieterin muss über nachweisbare Erfahrung (mindestens 12 Monate) im Bereich Internet Service Provider verfügen.
Dazu muss sie mindestens zwei Referenzen eines Servicevertrags für Internet Services mit Grosskunden im Arbeitsblatt "Referenzen" angeben.
Jede der beiden Referenzen mit einem Grosskunden muss folgendes beinhalten, um vergleichbar zu sein:
•Redundante Internetanbindung von 2 Kunden-Standorten an zwei getrennte Standorte des Internet Service Providers
•Anbindung mit mindestens einer Bandbreite von 4 Gbit/s in und 4 Gbit/s out
•BGP-Routing durch die Anbieterin
•Distributed Denial of Service (DDoS) Detection und Prevention durch die Anbieterin
Alle Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (Datum ab Ende des Service-Vertrags).
Bei den Referenzen muss der charakteristische Teil der Leistung durch die Anbieterin selbst erbracht worden sein. Teilaspekte, für die im Angebot Subunternehmer vorgesehen sind, dürfen auch bei den Referenzen von diesen offerierten Subunternehmern erbracht worden sein. Diese Subunternehmer dürfen jedoch im Falle eines Zuschlags nicht ohne das Einverständnis der SBB ausgewechselt werden.
zu EK2:
Bilanzen/Erfolgsrechnungen der Anbieterin der letzten zwei Jahre wird aufgezeigt.
Das jährliche Auftragsvolumen / Volumen (Gesamtkosten gemäss Preiseingabe dividiert durch maximal mögliche Vertragslaufzeit von 9 Jahren) darf 10% des durchschnittlichen Umsatzes pro Jahr der letzten 2 Jahre nicht übersteigen.
zu EK3:
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (ISO 9001 oder vergleichbar)
Der Nachweis ist durch die Anbieterin und allenfalls beigezogene Subunternehmer jeweils zu erbringen.
zu EK4:
Umweltmanagementsystem ISO 14001 oder vergleichbar (z. B. Unternehmenspolitik oder Umweltpolitik; Beweise wie Umweltaspekte in der Produktentwicklung berücksichtigt werden; Bericht eines internen Umweltaudits; oder Check/ Überprüfungen usw.).
Der Nachweis ist durch die Anbieterin und allenfalls beigezogene Subunternehmer jeweils zu erbringen.
zu EK5:
Die Anbieterin bestätigt, dass die Kommunikation mit allen eingesetzten Personen mit Kundenkontakt in deutscher Sprache möglich ist.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

AGB SBB für Informatikdienstleistungen (AGB-IDL), Ausgabe September 2023

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

SBB AG Einkauf Infrastruktur
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
Telefon: +41 000 000 000
E-Mail-Adresse:  
einkauf.telecom@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1372217 Internet Service Provider