Zuschlag 1371163: F23092 - Sicherstellung Field- Support und Services
Publiziert am: 19. Oktober 2023
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Den Zuschlag erhält nach Artikel 21 Abs. 2 Bst. e BöB die bisherige Vertragspartnerin, die Firma Cablex AG, Gümligen, welche im Jahr 2015 in einem offenen Verfahren den Zuschlag erhalten hatte (WTO (1586) 609 „Field-Support Partner“; Projekt-ID 125805). Die damals beschafften Leistungen werden künftig über die WTO-Ausschreibung (20011) 609 „Netzwerkkomponenten und Dienstleistungen“ (Projekt-ID 213388), für welche im Jahr 2022 ein Zuschlag erteilt wurde, bezogen. Die Ablösung der alten Technologie und den zwingend notwendigen Support bis zum vollständigen Wechsel auf die neue Technologie, kann für den Übergangzeitraum von 2 bis max. 6 Jahren nur der aktuelle Leistungserbringer sicherstellen. Die in der gesamten Bundesverwaltung einschliesslich Standorte im Ausland eingesetzten Geräte, können nur schrittweise ausgetauscht werden (fade-out), was eine verhältnismässig lange Übergansphase zur Folge hat. Ein Anbieterwechsel ist für den Übergangszeitraum wegen des Umfangs des erforderlichen Knowhow-Aufbaus technisch nicht realisierbar und wäre überdies mit Blick auf den zeitnah endenden Lifecycle und die bereits laufende Übertragung auf die neue Zuschlagsempfängerin mit unverhältnismässigen Aufwänden und erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.10.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: Fieldservices/Installation, Fieldsupport, Störungsbehebung CHF 756'700.00 inkl. MwSt. vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
- Option: Fieldservices/Installation, Fieldsupport, Störungsbehebung CHF 1'740'410.00 inkl. MwSt. vom 01.01.2026 bis 31.12.2029
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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