Zuschlag 1370201: KERNSYSTEM VERSICHERUNG GVZ
Publiziert am: 27. Oktober 2023
GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Den Zuschlag erhält die Firma msg system ag, da ihr Angebot die qualitativen Zuschlagskriterien insbesondere ZK02 Lösungsdesign und ZK03 IT-Architektur, am besten erfüllte. Zudem überzeugt das Angebot mit einem attraktiven Preis.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK01 Preis, |
25% | ZK02 Lösungsdesign, |
15% | ZK03 IT-Architektur, |
10% | ZK04 Auftragsrelevante Berufserfahrung des eingesetzten Personals, |
20% | ZK05 Präsentation (Demo), |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
04.10.2023
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Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Der Zuschlag und der Vertragsabschluss erfolgen unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung und der Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich.
Thurgauerstrasse 56
8050 Zürich
Telefon: +443082111
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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