Zuschlag 1369661: ERP+
Publiziert am: 27. Oktober 2023
Ev.-ref. Gesamtkirchgemeinde Bern Kirchmeieramt
Die für den Zuschlag massgebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots (Art. 51 Abs. 3 Bst. c IVöB) sind folgende: Das Angebot hat die meisten Punkte von den im Verfahren verbliebenen Angebote erzielt. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | selective |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.10.2023
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Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen
Gemäss Ziffer 4.10 "Vorbehalte" des Lastenhefts Evaluation ERP+ inkl. CRM, Lastenheft Stufe 2, erteilt die Vergabestelle den Zuschlag ohne das Modul Immobilienmanagement und ohne das Modul Mitglieder- und Adressverwaltung (CRM)
Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung des dafür zuständigen Organs erteilt.
Bürenstrasse 12, Postfach
3001 Bern
Telefon: 031 370 71 71
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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