Zuschlag 1369249: Verlängerung OpCon (8351300.23.60-000)
Publiziert am: 13. Oktober 2023
Bedag Informatik AG
Die Gründe für die freihändige Vergabe sind folgende: Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
Diese Voraussetzung ist hier aus folgenden Gründen erfüllt: Der Ersatz des Systems mit einem System eines anderen Anbieters würde erhebliche Mehrkosten aufgrund grosser Anpassungsaufwände auf den Umsystemen verursachen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
03.10.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Engehaldenstrasse 12
3012 Bern
Telefon: 031 633 21 21
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