Ausschreibung 1369227: (23163) 609 Collective Innovation Plattform
Publiziert am: 11. Oktober 2023
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Der Prozess Collective Innovation benötigt eine intuitive, einfach zugängliche und benutzerfreundliche SaaS Plattform, auf der Ideen eingereicht, begleitet und von Seiten der Prozessadministrator/innen bewirtschaftet werden können. Zusätzlich zum IT-Bedarf müssen im Lösungspaket auch nicht-IT-Dienstleistungen wie Coachings (Fachpersonen) und Hilfsmittel (Videos, Vorlagen, Leitfäden etc.) angeboten werden.
Der Beschaffungsgegenstand soll zukünftig 1'500 Benutzern im BIT eine digitale Lösung (SaaS Plattform) zur Ideensammlung, Prozessbegleitung und Administration zur Verfügung stehen.
Die technische Beschränkung auf SaaS Lösungen ist ein strategischer Entscheid der Bedarfsstelle um Aufwand für Unterhalt und Pflege möglichst gering zu halten. Für das Datenhosting der Plattform und aller bearbeiteter Daten ist als Serverstandort die EU vorgeschrieben, vorzugsweise Schweiz.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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11. Oktober 2023 | Publikationsdatum | |
11. Oktober 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
25. Oktober 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
20. November 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
24. November 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK 1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) im Anhang 1 sowie Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 3
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen im Anhang 1.
EK 4
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC in Spalte G "Bemerkungen des Anbieters" im Anhang 1.
EK 5
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in Deutsch Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in Deutsch Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen im Anhang 1.
EK 6
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter Personensicherheitsprüfung (https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html) zu finden.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) im Anhang 1.
EK 7
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) im Anhang 1.
EK 8
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Die AGB sind abrufbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) im Anhang 1.
EK 9
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang Nr. 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) im Anhang 1.
EK 11
IKT-Grundschutz
Der Anbieter bestätigt die Anerkennung und Einhaltung der IKT-Grundschutzvorgaben in der Bundesverwaltung gemäss https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/sicherheitsvorgaben-bund/sicherheitsverfahren/grundschutz.html
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) im Anhang 1.
EK 12
IT-Sicherheit und Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Sie verpflichten sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden, für die korrekte Vertragserfüllung verfügbar gemachten oder bei ihnen entstandenen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um sicherheitsrelevante oder personenbezogene Daten handelt. Es sind dabei alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Anforderungen und Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) einschliesslich Ausführungsverordnung, der Verordnung über den Schutz von Cyberrisiken in der Bundesverwaltung (Cyberrisikenverordnung, CyRV, SR 120.73) und der Informationsschutzverordnung (ISchV, SR 510.411) einzuhalten.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) im Anhang 1.
EK 14
Bestellbarkeit der angebotenen Lösung
Der Anbieter bestätigt die Bestellbarkeit der Angebotenen Lösung (Grundauftrag und Optionen) gemäss Preisblatt (Anhang 5) während der gesamten Vertragslaufzeit (Vertragsentwurf Anhang 7).
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) im Anhang 1.
EK 15
Testumgebung
Der Anbieter ist bereit, der Bedarfsstelle einen kostenlosen Zugang zu einer Testumgebung der angebotenen Lösung für max. 5 Mitarbeiter während 180 Tagen nach Angebotsfrist zu gewähren.
Nachweis
Bestätigung (mittels Dropdown) im Anhang 1.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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