Ausschreibung 1368671: (23225) 620 VMware
Publiziert am: 10. Oktober 2023
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Ziel dieser Produkte-Ausschreibung ist es, für die schweizerische Bundesverwaltung per Anfang 2024 drei Reseller/Partner zu ermitteln, über die die einzelnen Bedarfsträger der Bundesverwaltung Lizenzen (sowohl Neulizenzen und Upgrades wie auch Wartungs- bzw. Subskriptionsverlängerungen) aus dem Produktportfolio von VMware beziehen können. Mit den drei Resellern/Partnern, welche die vorteilhaftesten Angebote unterbreiten, soll je ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden, in dem nach Massgabe der in den Ausschreibungsunterlagen angeführten Bedingungen im Wesentlichen die Preise, Rabattsätze und Zahlungsmodalitäten festgelegt werden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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10. Oktober 2023 | Publikationsdatum | |
10. Oktober 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Der Anhang 5 der Ausschreibungsunterlagen enthält vertrauliche Informationen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 7) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. |
23. Oktober 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
20. November 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Anhang 1 - Anforderungskatalog. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
27. November 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Anhang 1 - Anforderungskatalog. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Euro (EUR) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 VMware Advanced- oder Principal-Partner und technisches Knowhow
Der Anbieter weist nach, dass er autorisiert ist, Produkte des Herstellers VMware anzubieten und über Mitarbeiter mit entsprechendem Knowhow verfügt.
1) Hierzu belegt er, dass er mindestens über folgenden Partner-Connect-Status verfügt:
- «Advanced» oder «Principal»
2) Ausserdem kann er nachweisen, dass er über Mitarbeiter mit mind. folgenden Zertifizierungsstufen verfügt:
- VMware Certified Professional (oder höher) - Data Center Virtualization
- VMware Certified Professional (oder höher) - Desktop Management
- VMware Certified Professional (oder höher) - Cloud Management and Automation
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (z.B. Zertifikat Partner-Status sowie Zertifikate der Mitarbeiter).
EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Aufträge, die ein jährliches Erneuerungsvolumen von mind. EUR 3 Mio. aufweisen und/oder Erneuerungsaufträge aus einer Renewalperiode, die mind. 30 EA-Accounts eines Grosskunden umfassten. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen nach, die zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung nicht älter als 5 Jahre alt sind.
Hinweis: Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 6) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04 Mindestkonditionen Blanket SPF
Der Anbieter ist bereit, die Angebote jeweils auf Basis der aktuell gültigen «Bundeskonditionen» des Blanket SPF zu erstellen. Die entsprechenden Konditionen für die einzelnen Produktfamilien sind bei der Distribution hinterlegt und vom Anbieter zu erfragen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK05 Co-Termination
Der Anbieter ist bereit, sämtliche unterjährig erworbenen Neulizenzen auf ein einheitliches Laufzeitende (31.12.) zu co-terminieren. Die Co-Terminierung findet jeweils zum Zeitpunkt des jährlichen Renewals der Bestandslizenzen statt und ist bei der Angebotsanfrage zum Renewal entsprechend zu offerieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06 Jährliche Abrechnung
Der Anbieter ist bereit, im Bedarfsfall bei der Beschaffung von Lizenzen mehrjähriger Laufzeit jährlich abzurechnen (insbes. auch bei etwaigen ELA-Lizenzen und ELA-Renewals) und im Umfang der aktuellen ELAs für bis zu 3 Jahre in Vorleistung zu gehen.
Hinweis:
Details zu den ELA sind bei der Distribution unter der
• VMware-Agreement-Nr. 00684006 (EA-Nr. 818799317) sowie
• VMware-Agreement-Nr. 00595185 (EA-Nr. 114389250)
zu erfragen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07 Abrechnung je Bedarfsstelle
Der Anbieter ist bereit,
• etwaige ELA-Jahresrechnungen von in einem EA-Account zusammengefassten Bedarfsstellen nach Bedarfsstellen aufzuteilen
• das Renewal von EA-Accounts je nach Beauftragung einzeln abzuwickeln.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen deutschsprachigen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC) inkl. Stellvertretung, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK09 Anlaufstelle für lizenztechnische Fragen zu VMware-Produkten
Der Anbieter verfügt während der gesamten Vertragslaufzeit über einen deutschsprachigen Helpdesk für lizenztechnische Fragen per E-Mail und Telefon seitens der IT-Administratoren der Bedarfsstellen. Die Anlaufstelle muss werktags (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 9 - 17 Uhr (8h) erreichbar sein.
Die Ansprechpartner dieser Anlaufstelle verfügen über das entsprechende lizenztechnische Knowhow zu VMware-Produkten (VMware Sales Professional o.Ä.), um die Bedarfsstellen kompetent zu beraten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie in Ziff. 4.1 im Rahmenvertrag umschrieben erfüllen zu können. Dies betrifft insbesondere die effiziente Abwicklung der jährlich einzeln durchzuführenden Renewals von derzeit über 40 EA-Accounts und die etwaige Verwaltung eines ELA-Lizenzaccounts, der mehrere Bedarfsstellen zusammenfasst.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK11 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auf-tragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK14 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 2 der Ausschreibungsunterlagen vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK15 Qualitätsmanagementsystem
Der Anbieter verfügt über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 bzw. gleichwertig.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung sowie nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäss Art. 38 BöB. Eine Bereinigung der Angebote erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen und nach Massgabe von Art. 39 BöB sowie auf explizite Aufforderung der Vergabestelle hin.
Bei dieser Ausschreibung gibt es kein Pflichtenheft mit weitergehenden Informationen. Die notwendigen Informationen entnehmen Sie den verfügbaren Dokumenten wie auch vorliegender SIMAP-Publikation. Den detaillierten Leistungsbeschrieb wie auch das Mengengerüst entnehmen Sie bitte dem Vertragsentwurf in der Ziffer 4, Leistungen der Auftragnehmerin sowie dem vollständigen Preisblatt, Anhang 5. Die Struktur des einzureichenden Angebots entnehmen Sie bitte dem Anhang 1, Anforderungskatalog. Die jeweiligen Unterlagen sind gemäss deren Beschreibungen auszufüllen und zu unterzeichnen.
Der Anhang 5 der Ausschreibungsunterlagen enthält vertrauliche Informationen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 7) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).
Dieses Verfahren erfolgt nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Dies bedeutet, dass während des Verfahrens keine Kommunikation zwischen dem Anbieter und den Bedarfsstellen geführt werden darf. Für Fragen wenden Sie sich ausschliesslich an das BBL, Dienst öffentliche Ausschreibungen. E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes für Verfahren innerhalb des Staatsvertragsbereichs, gemäss dem Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) sowie der Verordnung vom 12. Februar 2020 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, SR 172.056.11).
Erfüllung des Anforderungskatalogs
Die im Anhang 1 Anforderungskatalog aufgeführten Anforderungen müssen vollständig, detailliert und klar verständlich formuliert und beantwortet sein. Wo verlangt, sind die entsprechenden Dokumente und Nachweise beizulegen. Allfällige Referenzierungen auf weiterführende Unterlagen sind erlaubt, müssen jedoch exakt auf die relevanten Textabschnitte/-stellen der Unterlagen verweisen. Ist eine Anforderung in Einzelpunkte untergliedert, muss auf all diese Einzelpunkte detailliert eingegangen werden. Die im Anhang 1 Anforderungskatalog geforderten Angaben sind vollständig und nachvollziehbar auszufüllen.
Wichtig: Die Beschaffungsstelle behält sich vor, die von Seiten der Anbieter im Angebot aufgeführten Dokumentationen und/oder referenzierten Informationen inhaltlich zu verifizieren und bei Bedarf vom Anbieter dazu zusätzliche Informationen einzufordern.
Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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