Ausschreibung 1366457: (23226) 101 Technologiedienstleistungen Parlamentsdienste
Publiziert am: 27. September 2023
Parlamentsdienste
Die Informatik unterstützt schwergewichtig die Mitarbeitenden der Parlamentsdienste und die Ratsmitglieder sowie die Mitarbeitenden der Fraktionssekretariate im Rahmen des parlamentarischen Mandats.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen fachlich versierte Auftragnehmerinnen gefunden werden, welche mit ihren Fachpersonen für die Parlamentsdienste Technologiedienstleistungen, unterteilt in 2 Lose, erbringen können.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Am Standort der Parlamentsdienste in Bern sowie in den Räumlichkeiten des Anbieters. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. September 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
17. Oktober 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
6. November 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
10. November 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2028 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Bereitstellung von Entwicklungs-, Betriebs- und Wartungsleistungen an Applikationen, welche on-Premise (im RZ der Parlamentsdienste), hybrid oder in der Public-Cloud durch die Parlamentsdienste betrieben werden. Die Applikationen werden dabei von den Parlamentsdiensten selbst oder von Lieferanten entwickelt. Die Anbieterin hat sich vor allem auf die im MS-Umfeld gängigen Technologiedienstleistungen zu konzentrieren.
- Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2028
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70 | ZK1 Qualitätskriterien |
30 | ZK2 Preise und Kosten |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Unterhalten, Überwachen und Pflegen von Datenbank-Systemen.
- Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2028
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70 | ZK1 Qualitätskriterien |
30 | ZK2 Preise und Kosten |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Eignungskriterien (EK) – für beide Lose
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Ansprechpartner
Die Anbieterin verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC sowie des Stellvertreters.
EK03
Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können und bestätigt, dass die angebotenen Mitarbeitenden als Team den Umfang der gemäss Pflichtenheft geforderten full-time equivalent (FTE) abdecken können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK04
Personensicherheitsprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK05
Bereitschaft zum Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
• Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
• Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
• Die bei einem Wechsel anfallende Einarbeitungszeit für den Knowhow-Transfer fällt zu Lasten der Anbieterin.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06
Verfügbarkeit
Die Anbieterin bestätigt, dass alle in den Qualitätskriterien (ZK1) angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen unmittelbar (im Arbeitsverhältnis) an die Anbieterin vertraglich gebunden sind und diese innerhalb eines Monats nach Abschluss des Rahmenvertrages die Leistungen erbringen können. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen. Für den unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall einer angebotenen Person ist eine Stellvertretung mit gleichwertiger Ausbildung sicher zu stellen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Arbeitsort
Die Anbieterin ist bereit, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren und Arbeiten auf Anfrage soweit notwendig an von der Auftraggeberin bereitgestellten Arbeitsplätzen in Bern zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Infrastruktur und Arbeitsinstrumente
Die Anbieterin bestätigt, dass sie für die Ausführung der jeweiligen Aufträge und Werkverträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11
Vertraulichkeitserklärung
Die Anbieterin ist bereit, für all ihre eingesetzten Mitarbeitenden eine Vertraulichkeitserklärung gemäss Anhang 6 des Pflichtenhefts abzuschliessen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12
Einhaltung Datenschutz
Die Anbieterin garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 25. September 2020 über den Datenschutz [DSG; SR 235.1] (Stand 01. September 2023);
- der Verordnung vom 31. August 2022 über den Datenschutz [DSV; SR 235.11] (Stand 01. September 2023);
- der Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik [VDTI; SR 172.010.58] (Stand 01. Januar 2022)
- den Vorgaben des NCSC vom 01. März 2022 zum IT-Grundschutz in der Bundesverwaltung
- IKT-Weisung der Parlamentsdienste (Anhang 5)
Die Anbieterin garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13
Personalverleih
Die zum Einsatz kommenden Mitarbeitenden sind entweder bei der Anbieterin angestellt oder arbeiten als Subunternehmer in ihrem Namen. Personalverleihfirmen dürfen nicht als Anbieterinnen auftreten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für:
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021;
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021.
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass vorliegend keine Anbietenden im Sinne von personalverleihrechtlichen Ausschreibungen gesucht werden.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Parlamentsgebäude
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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